{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1980-10-01_4_StR_547_80_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1980-10-01","aktenzeichen":"4 StR 547/80","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"PA\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nu StR 547/80\n1.16:\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nOsker SEE aus NEE Zedoren an\nGE 19°0 ir SCHERER\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\n2_ PIE\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts am 1. Oktober 1980 gemäß §§ 349 Abs, 4\nStPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Kaiserslautern vom 14. März 1980\nmit den Feststellungen aufgehoben,\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten beanstandet das\nVerfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts,\n\nDas Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg. Die\nRevision beanstandet nämlich zu Recht, daß die Vorschriften\nüber die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind.\n\nDer Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt:\n\n\"Der von dem Beschwerdeführer geltend gemachte absolute\nRevisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO greift durch, weil der Beschluß des Landgerichts vom 29, Februar 1980: \"Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen\" keine ausreichende Angabe des\nfür die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgeblichen Grundes\nenthält und der Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG nach\nständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch\ngeheilt wird, daß sich der Grund für die Ausschließung der\n\nÖffentlichkeit hier aus der Natur der Sache und der Tatsache,\ndaß die Öffentlichkeit tags zuvor schon einmal wegen Gefährdung der Sittlichkeit ausgeschlossen war, ergab (BGHSt 1, 334;\n2, 56; 27, 117 und 187; BGH in GA 1971, 34; 1975, 283; BGH VRS\n37, 62).\n\nÜberdies ist nicht einmal offenkundig, ob die Gefährdung\nder Öffentlichkeit wiederum den Gründ für den Ausschluß abgeben\nsollte, denn es hätte als Ausschließungsgrund bei der weiteren\nVernehmung der Zeugin auch \"die Erörterung von Umständen aus\nihrem persönlichen Lebensbereich\" in Betracht kommen können\n(§ 172 Nr. 2 GVG).\"\n\nDem tritt der Senat bei. Das Urteil muß deshalb aufgehoben werden,\n\nFür die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin,\ndaß bei der Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, welche Mindestzahl von Ein- |\nzelfällen das Gericht der Verurteilung zugrunde gelegt hat.\n\nSpiegel Knoblich Ruß\nEngelhardt Goydke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-10-01/4-str-547-80","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":1},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 172","ref_norm":"172","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-10-01/4-str-547-80","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:18.377488+00:00"}}