{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1978-04-13_4_StR_150_78_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1978-04-13","aktenzeichen":"4 StR 150/78","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"4£\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n4 StR _ 150/78 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nDieter z u zus MAEB-Meiimp,\ngeboren am EEE 1953 in Mei,\n\nwegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz\n\nu\n\nDer 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers in der\nSitzung vom 13. April 1978 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Bielefeld vom 5. Dezember 1977\n\nim Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte\nwegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln\n\nin zwei Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus\ndem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 1. Dezember 1976 - 2 Ns 10 Ls 36 Js 1519/75 StA Bielefeld - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei\nJahren verurteilt wird; in der Liste der angewendeten Vorschriften entfällt § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetNG.\n\nIm Übrigen wird die Revision verworfen.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Verstoßes\ngegen §§ 1, 3, 11 Abs, 1 Nr. 1 und Nr, 4 BetMG in zwei\nFällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des\nLandgerichts Bielefeld vom 1. Dezember 1976 - 2 Ns 10 Ls\n36 Js 1519/75 StA Bielefeld - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, Seine Revision rügt die\nVerletzung förmlichen und sachlichen Rechts,\n\nDie Verfahrensbeschwerde ist nicht ausgeführt und\ndeshalb nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig.\n\nAuf die Sachrüge ist der Schuldspruch dahin zu *\nändern, daß die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen\n§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG entfällt. Ob die Strafkammer den\nAngeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilen wollte, ist den Urteilsgründen nicht mit Sicher.\nheit zu entnehmen, da diesbezügliche Ausführungen in\nihnen nicht enthalten sind. Die Strafbestimmung des § 1\nAbs. 1 Nr. 4 BetMG ist Jedoch im Urteilssatz enthalten,\nNach den Feststellungen scheidet eine Bestrafung nach\ndieser Vorschrift aber aus. § 11 Abs. 1 Nr, 4 BetMG\nstellt lediglich eine Art Auffangtatbestand dar, mit dem\nSchwierigkeiten begegnet werden soll, die sich für den\nNachweis eines gesetzwidrigen Erwerbs ergeben können\n(BGHSt 25, 385). In Fällen der vorliegenden Art, in\ndenen eine Bestrafung wegen unerlaubten Erwerbs ausgesprochen wird, braucht auf den Auffangtatbestand nicht\n\n-h- u\n\nzurückgegriffen zu werden,\n\nDaß der Strafausspruch durch die Aufführung dieser\nVorschrift beeinflußt worden ist, kann ausgeschlossen\nwerden,\n\nIm übrigen ist das Urteil frei von Rechtsfehlern\nzum Nachteil des Angeklagten, so daß sein Rechtsmittel\nim Ergebnis ohne Erfolg bleibt.\n\nSalger Hürxthal Knoblich\nGribbohm Ruß","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-04-13/4-str-150-78","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-04-13/4-str-150-78","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:44.493550+00:00"}}