{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1978-02-22_4_StR_62_78_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1978-02-22","aktenzeichen":"4 StR 62/78","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"FRA\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nlı StR 62/78 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Laboranten do EB aus DEE, seboren am EEE 1932 in DM,\n\nwegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von\nSchutzbefohlenen u.a.\n\n7%\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach’ Anhörung\ndes Generalbundesanwalts am 22. Februar 1978 gemäß § 349\nAbs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Detmold vom 30. September 1977\nmit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung,\n\nauch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDer Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme\nvom 8. Februar 1978 ausgeführt:\n\n\"Die auf die Revision gebotene Überprüfung des Urteils\nergibt, daß das angefochtene Urteil die Wiedergabe der zur\nStraffrage erforderlichen eigenen Feststellungen vernissen\nläßt.\n\nIn den Gründen des Urteils (UA Bl. 2, 3) wird ausgeführt, daß die erneute Hauptverhandlung \"zu den persönlichen\nVerhältnissen des Angeklagten den gleichen Sachverhalt ergeben\" habe, wie er \"in den Gründen des Urteils der Strafkammer III Seite 2 bis Seite 3 2. Absatz einschließlich\nfestgestellt worden ist\". Weiter heißt es \"Auch insoweit\nwird auf jenes Urteil verwiesen.\" Hierin liegt cin Sachmangel, der zur Aufhebung des Urteils nötigt. Die Feststellungen des IIrteils des Lanigerichts Dutmcla “on 2%. November 1976 über .den Lebensweg und die persönlichen Verhält-\n\nnisse des Angeklagten gehörten zum Strafausspruch. Diese\nFeststellungen sind aufgehoben worden und konnten geshalt\nfiir das neue Urteil nicht mehr, auch nicht im Wege der Bezugnahme oder Verweisung, herangezogen werden. Der Tatrichter war vielmehr gehalten, umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebensweg zu treffen und diese in\nden Urteilsgründen mitzuteilen (BGHSt 2L, 274, 275; BGH,\nBeschlüsse vom 30. April 1976 - 5 StR 272/76; vom A. Juni 1976 - 2 StR 247/75; vom 13. September 1976 - 5 StR\n331/76 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 374/76 -). Von\ndem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden\nist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976\n\n- 3 StR 374/76 - und vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77 -).\nDas neue Urteil gibt damit für die Nachprüfung durch das\nRevisionsgericht keine verläßliche Grundlage ab.\"\n\n74\n-Lh-Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Urteil von 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75).\n\nSpiegel Mayer Knoblich\nGribbohn Ruß","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-02-22/4-str-62-78","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-02-22/4-str-62-78","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:40.996208+00:00"}}