{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1978-01-11","aktenzeichen":"4 StR 512/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 512/77 BESCHLUSS\n\nLE\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Gastwirt Günter FÜ aus PvE,\ngeboren am EEE 1952 in DEE,\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u. a,\n\n14\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Januar 1978 gemäß § 349 Abs. 2 - 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Landgerichts Bielefeld vom 6. Juni 1977\nwird als unbegründet verworfen. Doch wird der\nSchuldspruch im Fall DB (Nr. 11 1 £ der\nUrteilsgründe) dahin geändert, daß der Angeklagte nur der Körperverletzung schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDie Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung läßt mit einer Ausnahme keinen Rechtsfehler\nzum Nachteil des Angeklagten erkennen (§ 349 Abs, 2 StPO),\n\nIm Fall Diekmann (Nr. II 1 f) tragen die Feststellungen den Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung\n(§ 223 a StGB) nicht. Während sich im Fall Kb (Nr. II ' e)\ndem Zusammenhang der Urteilsgründe wegen der mitgeteilten\nVerletzungen noch entnehmen läßt, daß der Angeklagte dem\nOpfer mit den beschuhten Füßen ins Gesicht getreten hat (vgl.\nBGH, Urteil vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75), fehlt es\nim Fall Diekmann an näheren Angaben über Trittrichtung und\netwaige Folgen. Aus dem angefochtenen Urteil geht nur hervor,\ndaß es zwischen dem Angeklagten und Klaus DEE aus ungeklärten Gründen zu einer Auseinandersetzung kam, bei der der\nAngeklagte auf das später am Boden liegende Opfer auch dann\nnoch mit beschuhten Füßen eintrat, als es sich eindeutig\n\n- 3 -\n\nnicht mehr wehrte (UA S. 12). Das reicht nicht aus für die\nAnnahme, der Schuh am Fuß des Angeklagten sei als gefährliches Werkzeug benutzt worden. Denn entscheidend ist, ob\ndie Tritte im Einzelfall die Gefahr erheblicher Verletzung\nfür das Opfer mit sich gebracht haben (vgl. BGH, Urteil vo\n14. Oktober 1970 - 3 StR 185/70). Dafür ist hier nichts er\nsichtlich,\n\nDer Schuldspruch mußte dementsprechend berichtigt\nwerden. Bei der Zahl der Taten, deretwegen der Angeklagte\nverurteilt worden ist, und der sehr maßvollen Strafe ist e\nnach der Überzeugung des Senats ausgeschlossen, daß der zu\ngehörige Einzelstrafausspruch und der Gesamtstrafausspruch\nvon der Schuldspruchänderung betroffen werden, Die Revisio\nerweist sich deshalb im Ergebnis als offensichtlich unbegründet.\n\nSpiegel Hürxthal Mayer\n\nKnoblich Gribbohm","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-11/4-str-512-77","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-11/4-str-512-77","retrieved":"2026-08-21 23:18:39.674668+00:00"},"card":{"id":"bgh/1978-01-11/4-str-512-77","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"1978-01-11","dockets":["4 StR 512/77"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 11.01.1978 – 4 StR 512/77","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-11/4-str-512-77","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Landgerichts Bielefeld vom 6. Juni 1977\nwird als unbegründet verworfen. Doch wird der\nSchuldspruch im Fall DB (Nr. 11 1 £ der\nUrteilsgründe) dahin geändert, daß der Angeklagte nur der Körperverletzung schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:18:39.674668+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}