{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1976-08-24_4_StR_318_76_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1976-08-24","aktenzeichen":"4 StR 318/76","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"13\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 318/76 BESCHLUSS\n24\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Dachdecker Paul CE aus Le /\nFEED, dort geboren am EEE 1942, zur Zeit in Haft,\n\n2. den Schweißer Stefen C up zus LE\nRE, dort geboren am EEE 1952, zur Zeit in Haft,\n\n3. den Maurer Ludwig R up zu: 1 u OCT,\ngeboren am ED 1944 in u Rnein,\n\n4. den Kraftfahrer Lothar S CD su: /\nREED, dort geboren am EEE 1953,\n\nwegen Bandendiebstahls u.a.\n\n‚7\n\n- 2.\n\nDer 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung\nder Beschwerdeführer am 24. August 1976 gemäß\n\n§ 346 Abs. 2 und § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nl. Der Beschluß des Landgerichts Frankenthal\nvom 26. April 1976, durch den die Revision\n\ndes Angeklagten CE eis unzulässig\nverworfen wurde, wird aufgehoben.\n\nAuf die Revisionen der Angeklagten Cm,\nCO und TEBwird das Urteil der II. rn\ngroßen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal/\nPfalz vom 12. Januar 1976 im Schuldspruch dahin\ngeändert, daß diese Angeklagten schuldig sind:\n\na) CE des Bandendiebstahls in 46 Fällen,\n\nb)\n\ndavon in einem Falle fortgesetzt handelnd,\ndes versuchten Bandendiebstahls in 7 Fällen,\ndes Diebstahls in besonders schwerem Fall\nin 21 Fällen, davon in 19 Fällen gemeinschaftlich handelnd und des versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders\nschwerem Fall in 4 Fällen, sämtliche Taten\nzueinander in Tatmehrheit stehend,\n\nCHE des Bandendiebstahls in 42 Fällen\ndavon in einem Fall fortgesetzt handelnd,\ndes versuchten Bandendiebstahls in 6 Fällen,\ndes Diebstahls in besonders schwerem Fall\n\nin 5 Fällen, davon in 3 Fällen gemeinschaft-\n\n- 3 -\n\nlich handelnd und des versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders\nschwerem Fall in einem Fall, sämtliche\nTaten zueinander in Tatmehrheit stehend,\n\nc) REED des Bandendiebstahls in 19 Fällen,\ndavon in einem Fall fortgesetzt handelnd,\ndes versuchten Bandendiebstahls in 4 Fällen,\ndes gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall in 3 Fällen und der Hehlerei in einem Fall, sämtliche Taten zueinander\nin Tatmehrheit stehend.\n\n3, Die weiter gehenden Revisionen dieser Angeklagten und die Revision des Angeklagten SED gegen das\ngenannte Urteil werden als unbegründet verworfen.\n\n19\n\n„Lu.\n\nGründe:\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 28. Juni 1976, der mit seiner Begründung den Beschwerdeführern bekanntgsmacht worden\nist. Die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts werden jedoch dahin richtig gestellt, daß\nauf Seite 3 beim Angeklagten Ci der Fall 68 entfällt und daß beim Angeklagten RW die versuchten\nBandendiebstähle in den Fällen 24, 25, 34, 82 hinzugefügt werden.\n\nMayr Börtzler Spiegel\nHürxthal Knoblich","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-08-24/4-str-318-76","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-08-24/4-str-318-76","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:25.636626+00:00"}}