{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1976-07-01_4_StR_304_76_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1976-07-01","aktenzeichen":"4 StR 304/76","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 304/76 BESCHLUSS\n17,76\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\ndie Arbeiterin Gerda TED zeborene vu\naus HM, dort geboren am 0] 1924,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts am 1. Juli 1976 gemäß § 349\nAbs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision der Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Bielefeld vom 12. Dezember 1975\nmit den Feststellungen aufgehoben, soweit die\nAngeklagte verurteilt worden ist.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1, Zur Aufhebung des Urteils im Umfang der Verurteilung\nnötigt eine Verfahrensrüge.\n\nNach Aufruf der Zeugin Waltraud KW hat die Strafkammer für die Dauer ihrer Vernehmung die Öffentlichkeit\nausgeschlossen (Bd. II Bl. 354 R). Im Protokoll fehlt zwar\nder Vermerk, daß die Öffentlichkeit dem Beschluß gemäß\ntatsächlich ausgeschlossen worden ist. Daran besteht\ngleichwohl kein Zweifel. Denn nach der Vernehmung und\nEntlassung der Zeugin Waltraud KB wurde der weitere Be-\n\nschluß verkündet (Bd. II Bl. 355), die Öffentlichkeit\nbleibe weiterhin während der Vernehmung des Zeugen\nManfred KW ausgeschlossen. Im Anschluß an seine Vernehmung wurde dann die Wiederherstellung der Öffentlichkeit vermerkt,\n\nAus dem soeben Gesagten ergibt sich zugleich, daß\nder Beschluß über den weiteren Ausschluß der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung des Zeugen Manfred KB\nin nicht-öffentlicher Sitzung verkündet worden ist, Damit\nhat das Gericht gegen § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG verstoßen,\nDies erfüllt den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6\nStPO (RGSt 70, 109 ff; BGHSt 7, 218, 219; BGH - Je bei\nDallinger in MDR - 1966, 725, 728; 1970, 559, 562; 1972,\n926).\n\n2, Auf die weiteren Verfahrensrügen sowie auf die\nSachrüge braucht hiernach nicht eingegangen zu werden.\n\nMayr Börtzler Spiegel\nZipfel Knoblich","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-07-01/4-str-304-76","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-07-01/4-str-304-76","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:24.338413+00:00"}}