{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1975-02-13_4_StR_8_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1975-02-13","aktenzeichen":"4 StR 8/75","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n4 StR 8/75 URTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Vertreter Franz lleinrich v EEE\naus HOW, dort geboren ar EB 542,\n\nwegen Diebstahls u.a,\n\nB77\n\nDer 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\n\nSitzung vom 13. Februar 1975, an der teilgenommen\nhaben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nSchmidt,\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nBörtzler\nMayr\nDr,Dr.Spiegel\nHürxthal\nals beisitzende Richter,\nBundesanwältin\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellter 8\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür. Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Hagen von\n3. Oktober 1974 aufgehoben\n\n1. im Strafausspruch, soweit der Angeklagte\nwegen fahrlässiger Körperverletzung\nverurteilt ist,\n\n2. im Ausspruch Über die Gesamtfreiheitsstrafe und die weiteren Rechtsfolgen.\n\nN\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache\n\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\n\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen,\n\nDie weiter gehende Revision des Angeklagten\nwird verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDer Angeklagte ist wegen Diebstahls in zwei\nFällen, davon in einem erschwerten Fall, wegen\nHehlerei, fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis,\nvorsätzlichen Verstosses gegen das Gesetz über\nFernmeldeanlagen und fahrlässiger Körperverletzung\n- 88 242, 243 Nr. 1, 259, 17, 230 StGB, 21 Abs. 1\nNr. 1 StVG, 15 Abs. 1 FernmAnlG - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.\n\nZwei Funkgeräte mit Zubehör wurden eingezogen.\nDie Revision des Angeklagten rügt Verletzung formellen\nund sachlichen Rechts,\n\n1. Die Verfahrensrüge ist nicht in der Form\ndes § 344 Abs. 2 S. 2 StPO erhoben und daher unzulässig.\n\n2. Die Sachrüge deckt zum Schuldspruch keine\nRechtsfehler auf. Im Strafausspruch können jedoch die\n\nfür die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung verhängten drei Wochen Freiheitsstrafe nicht\nbestehen bleiben, Das ab 1. Januar 1975 gültige neue\nStrafgesetzbuch lässt den Ausspruch von Freiheitsstrafen unter einem Monat nicht mehr zu (§ 38 Abs. 2).\nDas gilt auch für Taten, die vor diesem Tag begangen\nworden sind (Art. 298 Abs. I EGStGB).\n\n3. Die Aufhebung des Einzelstrafausspruchs - für\nseine Neufestsetzung gilt Abs. 2 von Art. 298 EGStüßberührt die übrigen Einzelstrafaussprüche nicht, Dagegen muss auch die Gesamtfreiheitsstrafe und die an\nsich rechtsfehlerfreie Einziehung der Funkgeräte mit-—\naufgehoben werden,\n\nSchmidt Börtzler Mayr\nSpiegel Hürxthal","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-02-13/4-str-8-75","cited_norms":[{"jurabk":"StGBEG","ref":"Art 298","ref_norm":"298","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-02-13/4-str-8-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:05.045107+00:00"}}