{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1974-09-26_4_StR_436_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1974-09-26","aktenzeichen":"4 StR 436/74","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 436/74 BESCHLUSS\n5.7%\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Rentner Albert W iD aus UND,\ngeboren am (ED 1905 in HEEEEED, zur\n\nZeit einstweilen untergebracht,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u. a.\n\nDer 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 26. September 1974 gemäß § 349 Abs. 4\nStPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\n\nUrteil des Landgerichts Dortmund vom 18,\n\nApril 1974 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkanmer des Landgerichts zurückverwiesen,\n\nGründe;zsz\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen zu einem Jahr Freiheitsstrafe\nverurteilt und seine Unterbringung in einer Heiloder Pflegeanstalt angeordnet.\n\n| Die Revision des Angeklagten, der Verletzung\nder Aufklärungspflicht und des sachlichen Rechts\nrügt, hat Erfolg.\n\nDie Sachbeschwerde greift durch.\n\nDie Strafkammer ist nach Anhörung von zwei\nSachverständigen zu der Überzeugung gelangt, daß\nbei dem heute 70 Jahre alten Angeklagten zwar ein\naltersbedingter Persönlichkeitsabbau vorliege,\ndieser jedoch keinen solchen Umfang erreicht habe,\ndaß der Angeklagte als zurechnungsunfähig i.S. des\n§ 51 Abs. 1 StGB anzusehen sei. Nach ihrer Auffassung ist die \"Einsichts- und Steuerungsfähigkeit\"\ndes Angeklagten - gemeint ist, wie der Generalbundesanwalt in seinem Antragschreiben vom 11. Septenber 1974 zutreffend dargelegt hat, nur seine \"Steuerungsfähigkeit\" -— zwar nicht aufgehoben, aber infolge deutlicher hirnorganischer Wesensveränderung\nGoch erheblich beeinträchtigt i.S. des § 51 Abs. 2\nStGB (UA 9 - 11). Im Widerspruch dazu heißt es an\nanderen Urteilsstellen, der Angeklagte sei \"von\nsich aus nicht in der Lage\", es \"zu verhindern, daß\nes erneut zu ähnlichen Straftaten wie bisher kommen\"!\nwerde (UA 14) und \"seine pädophilen Neigungen zu beherrschen\" (UA 15). Wäre das wirklich so, lägen bei\nihm nicht nur die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2\nStGB, sondern die des § 51 Abs. 1 StGB vor.\n\nUnter diesen Umständen kann die Verurteilung\ndes Angeklagten nicht bestehen bleiben. Die Strafkammer wird sich vielmehr mit der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erneut auseinandersetzen müssen,\n\nmm\n\nAuf die Aufklärungsrüge braucht hiernach nicht\nmehr eingegangen zu werden.\n\nSchmidt Börtzler Mayr\nHürxthal Knoblich\n\nSS","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-09-26/4-str-436-74","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":4},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-09-26/4-str-436-74","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:01.614936+00:00"}}