{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1974-05-16_4_StR_152_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1974-05-16","aktenzeichen":"4 StR 152/74","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 152/74 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Postboten Horst S EEE zus weuiEEEE ,\n' dort geboren am B +, -\n\n2. den Arbeiter Karl-Heinz M MEEEEEEEEND zus Dein\ngeboren am EEE 19.0 in vermuimiEENEED,\n\nwegen Diebstahls u. a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung\nder Beschwerdeführer in der Sitzung vom 16. Mai\n1974 nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen;\n\nI. Die Revision des Angeklagten Mu»\ngegen das Urteil des Landgerichts Bochum\nvom 10. Dezember 1973 wird als unbegründet verworfen.\n\nII.1) Auf die Revision des Angeklagten\nSCENE wird das genannte Urteil\n\na) im Schuldspruch dahin geändert,\ndaß dieser Angeklagte wegen Diebstahls in 8 Fällen, davon in einem\nFalle in Tateinheit mit fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen\nUnterschlagung und wegen fortgesetztem Fahrens ohne Fahrerlaubnis in\nTateinheit mit Urkundenfälschung\nverurteilt wird (§§ 242, 243, 246,\n267, 17, 51 Abs. 2, 73, 74 StGB, § 21\nAbs. 1 Nr. 1 StW@);\n\nb) im Ausspruch tiber die Einzelstrafen\nin den Fällen 9 (wegen Diebstahls)\nund 12 sowie im Ausspruch über die\nGesamtstrafe mit den Feststellungen\nhierzu aufgehoben.\n\n2) Im Umfang der Aufhebung sowie zur Festsetzung einer Einzelstrafe im Fall 9\n(wegen Unterschlagung) wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung\n- auch über die Kosten der Revision - an\neine andere Strafkammer des Landgerichts\nBochum zurückverwiesen.\n\n3) Die weiter gehende Revision des Angeklagten SC wird als unbegründet verworfen.\n\nGründe:\n\nWährend die Überprüfung des Urteils, soweit es\nsich auf den Angeklagten MW bezieht, in sachlich-rechtlicher Hinsicht Rechtsfehler nicht hat erkennen lassen, mußte die Revision des Angeklagten\nSC zur Abänderung des Schuldspruchs insoweit\nführen, als die Strafkammer angenommen hat, der Diebstahl zum Nachteil der Firma MB (Fall 9) stehe in\nTatmehrheit zu der im Fall 12 erörterten Straftat des\nfortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1\nNr. 1 StVG). Nach dem festgestellten Sachverhalt liegt\nTateinheit vor (BGH St 18, 66; VRS 30, 283). Daher\nmüssen die im Fall 9 verhängte Einzelstrafe wegen\nDiebstahls sowie die Einzelstrafe im Fall 12 aufgehoben werden. Stattdessen ist eine neue Einzelstrafe\nfestzusetzen.\n\nIm Fall 9, in dem die Kammer zutreffend Tatmehrheit zwischen Diebstahl und Unterschlagung angenommen\nhat, ist die Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe\nfür die Unterschlagung unterblieben. Die Sache muß\nrückverwiesen werden; ferner muß die Gesamtstrafe,\ndie nach § 358 Abs. 2 StPO die bisherige nicht übersteigen darf, neu gebildet werden (BGH St 4, 345).\n\nMeyer Börtzler Mayr\nSpiegel Buddenberg","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-05-16/4-str-152-74","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 242","ref_norm":"242","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 246","ref_norm":"246","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StVG","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-05-16/4-str-152-74","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:58.873133+00:00"}}