{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1974-02-19_4_StR_43_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1974-02-19","aktenzeichen":"4 StR 43/74","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n4 StR 43/74 BESCHLUSS\n3.2.74\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Verkaufsfahrer Helmut KEEP aus REED (Westf.),\ndort geboren am REED 1942,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\n4\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des\nBeschwerdeführers am 19. Februar 1974 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Münster (Westf.) vom 12. September 1973\n\na) dahin geändert, daß der Angeklagte des sexuellen\nMißbrauchs eines Kindes schuldig ist (§ 176 Abs. 1\nund Abs. 5 Nr. 1 und 3 StGB nF),\n\nb) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der\nRevision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird.verworfen.\n\nGründe:\n\nDer Generalbundesanwalt hat zur Begründung seines Antrages u.a.\nausgeführt:\n\n\" Der Schuldspruch und der Strafausspruch sind auch unter\nBerücksichtigung des diesbezüglichen Einzelvorbringens\nder Revision nach der zur Zeit der Aburteilung des An-Beklagten geltenden Fassung des § 176 StGB aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.....sseserre..... IN-\nzwischen ist jedoch § 176 StGB durch das Vierte Gesetz\nzur Reform des Strafrechts (BGBl I 1973, 1725) geändert\n\nworden. Der Senat muß deshalb gemäß § 354 a StPO\nprüfen, ob die Neufassung ein milderes Gesetz i.S.\ndes § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB ist. Diese Prüfung ergibt, daß das im Urteil festgestellte Verhalten\ndes Angeklagten mit allen seinen Einzelakten auch\nnach den neugefaßten Vorschriften strafbar ist.\n\nEs erfüllt teilweise den Tatbestand des § 176\n\nAbs. 1 StGB n.F. (vgl. \"einige Fälle\" und \"ein\nFall\", in denen Britta den Geschlechtsteil des\nAngeklagten angefaßt und daran gerieben hat) und\nteilweise denjenigen des § 176 Abs. 5 Nr. 1 oder\nNr. 3 StGB n.F.. Der Vergleich der früheren und\njetzigen Strafdrohungen zeigt jedoch, daß § 176 StGB\nn.F, - die Anwendung des Abs. 3 dieser Bestimmung\nkommt ersichtlich nicht in Betracht - das mildere\nGesetz ist, dessen Anwendung zur Aufhebung des\nStrafausspruchs führt. Sowohl im Hinblick auf die\nHerabsetzung der Mindeststrafe in § 176 Abs. 1 StGB\nn.F. als auch auf die geringere Strafdrohung für\ndie Einzelakte, die § 176 Abs. 5 Nr. 1 oder Nr. 3 StGB\nn.F. erfüllen, welcher Umstand für den Schuldumfang\nvon Bedeutung ist, 1äßt sich nicht ausschließen,\n\n4\n\ndaß das Landgericht auf eine geringere Strafe erkannt hätte, wenn zurZeit seiner Urteilsfindung\nschon die neue Gesetzesfassung gegolten hätte.\"\n\nDer Senat schließt sich diesen Ausführungen an.\n\nMeyer Mayr Spiegel\nHürxthal Salger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-02-19/4-str-43-74","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":5},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-02-19/4-str-43-74","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:54.422102+00:00"}}