{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1973-09-04_4_StR_423_73_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1973-09-04","aktenzeichen":"4 StR 423/73","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 423/73 | BESCHLUSS\n4.8.72\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden berufslosen Peter M EB aus CE\ndort geboren am EEE 1927, zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Notzucht\n\nFi\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 4. September 1973 gemäß § 349 Abs. 2 und\n4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Essen vom 2. März 1973\nim Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen Notzucht in Tateinheit mit Gewaltunzucht mit einem Kinde und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte rü allgemein Verletzung förmlichen und sachlichen Rebhts. Die Verfahrensrüge genügt nicht den Erfordernissen des § 344 Abs. 2\nSatz 2 StPO. Die Sachrüge ist unbegründet, soweit sie\nsich gegen den Schuldspruch richtet. Dagegen beruht der\n\nStrafausspruch auf einem Rechtsfehler, weil das Landgericht unzulässigerweise den Umstand strafschärfend\nberücksichtigt hat, daß der Angeklagte kein Geständnis\nabgelegt hat.\n\nMeyer Mayr Spiegel\nSalger Knoblich","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1973-09-04/4-str-423-73","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1973-09-04/4-str-423-73","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:50.146494+00:00"}}