{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1973-01-03_4_StR_607_72_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1973-01-03","aktenzeichen":"4 StR 607/72","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 607/72 BESCHLUSS\nA. 75\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Vertreter Dieter D CD zus em,\ngeboren am MED 1939 ir TMEMEEEED- muß,\n\nwegen Betruges u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n3. Januar 1973 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Detmold vom 15. September 1972\n\n1. im Schuldausspruch dahin geändert, daß der\nAngeklagte des Betruges in sechs Fällen,\njeweils in Tateinheit mit verbotener Berufsausübung schuldig ist,\n\n2. im Strafausspruch aufgehoben, soweit wegen\nverbotener Berufsausübung eine Einzelstrafe.\nfestgesetzt worden ist, sowie im Ausspruch\nüber die Gesamtstrafe.\n\nZu neuer Verhandlung und Entscheidung über die\nGesamtstrafe und das Berufsverbot wird die\nSache an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat,\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges\nin sechs Fällen und wegen verbotener Berufsausübung zu\neinem Jahr und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe ver-\n\nurteilt und ein Berufsverbot ausgesprochen. Der Angeklagte\nrügt Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen\nRechts.\n\nDie Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt (§ 344 Abs. 2\nSatz 2 StPO). Sachlichrechtlich begegnet die Verurteilung\ndes Angeklagten wegen Betruges in sechs Fällen und wegen\nverbotener Berufsausübung auf Grund der Feststellungen\ndes Landgerichts an sich keinen Bedenken. Hiernach fehlen\ninsbesondere die tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Tat; denn für das Vorliegen\neines die einzelnen Taten von vornherein umfassenden Gesamtvorsatzes bieten die Feststellungen keinen Anhalt.\nRechtsirrig ist jedoch die Ansicht des Landgerichts, daß\ndas Vergehen nach § 145 c StGB eine gegenüber den Betrugstaten selbständige Straftat sei. Der Angeklagte hat die\nBetrügereien in Ausübung des ihm durch Gerichtsurteil\nuntersagten Berufs eines Handelsvertreters begangen.\nDie Verletzung des Berufsverbot steht daher nach § 73 StGB\nzu den Betrugstaten jeweils in Tateinheit, verbindet sie\njedoch als minderschwere Tat nicht zu einer einzigen Tat\n(Pfeiffer/Maul/Schulte § 145 StGB, Anm. 2). Der Schuldausspruch ist daher entsprechend zu ändern. Der Wegfall\nder Einzelstrafe für das Vergehen der verbotenen Berufsausübung hat die Aufhebung der Gesamtstrafe zur Folge.\nAuch über das Berufsverbot muß das Landgericht neu befinden. Die sechs Einzelstrafen wegen Betruges können\ndagegen bestehen bleiben. Sie könnten zwar, da für das\nVergehen nach § 145 c StGB eine Einzelstrafe von drei\nMonaten verhängt worden ist, geringfügig erhöht werden.\n\nDiese Möglichkeit kann hier jedoch außer Betracht bleiben,\nda sie für die Höhe der Gesamtstrafe ohne Bedeutung ist.\n\nMeyer Mayr Spiegel\nHürxthal Salger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1973-01-03/4-str-607-72","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 145c","ref_norm":"145c","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 145","ref_norm":"145","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1973-01-03/4-str-607-72","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:43.747150+00:00"}}