{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1972-08-17_4_StR_359_72_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1972-08-17","aktenzeichen":"4 StR 359/72","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nu str 350/72 _ BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kaufmann Wilhelm K CHEEEEEEED zu: DEE,\nreboren an EEE 1932 ir DEE,\n\nwegen Erregung geschlechtlichen Ärgernisses\n\nDer 4.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 17.August 1972 nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers gemäß S 549\nAbs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Essen vom 29.März\n1972\n\na) dahin geändert, daß der Angeklagte nur der\nErregung geschlechtlichen Ärgernisses in\n11 Fällen (§§ 183, 74 StGB) schuldig ist,\n\nb) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkamner des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nIm übrigen wird die Revision verworfen.\n\nGründe:\n\nAuf die Verfahrensrüge braucht nicht eingegangen\nzu werden,weil der mit ihr angestrebte Erfolg auch auf\nGrund der Sachrüge erreicht wird.\n\nDagegen, daß der Angeklagte in jedem der elf Fälle\nsich der Erregung geschlechtlichen Ärgernisses (§ 1§ 3 StGB)\nschuldig gemacht hat, bestehen den Urteilsfeststellungen\nzufolge keine rechtlichen Bedenken, werden auch von der\nRevision nicht geltend gemacht,\n\nDie Strafkammer hat allein daraus, daß der Angeklagte mit offen heraushängendenm Geschlechtsteil vor\ndie Mädchen getreten ist, den Schluß gezogen, er habe\ndie Mädchen zum \"geflissentlichen\" Betrachten seines\nGeschlechtsteils verleiten wollen. Das ist rechtsirrig.\nEin \"geflissentliches\" Betrachten setzt ein eingehendes\nZuschauen, das Verarbeiten eines aufmerksam und mit innerer Anteilnahme verfolgten unzüchtigen Vorgangs voraus (Urteile des Senats vom 8. November 1968 - 4 StR 294/68 -\nund vom 9. September 1971 - 4 StR 328/71 -, je mit Hinweisen auf die Entscheidungen BCHSt 15, 118, 121 und\nBGH MDR 1967, 139). Nach den Urteilsfeststellungen\nkam es aber dem Angeklagten - wie er sich auch eingelassen hat - möglicherweise nur darauf an, daß die\nMädchen seinen Geschlechtsteil zwar, wenn auch neugierig\nund interessiert, sehen konnten und wohl auch sehen\nsollten, wobei ihm aber ein ganz kurz dauerndes Hinsehen genügt haben kann. Es ist nichts dafür dargetan, daß\ner auch nur auf eines der Mädchen eingewirkt hätte, um\nes zu einem längeren, intensiven und damit \"geflissentlichen\" Zuschauen zu veranlassen.\n\nDer Senat hält es für ausgeschlossen, daß eine\nneue Verhandlung zu weiteren Feststellungen in abweichendem Sinne führen könnte. Er ändert daher den Schuldspruch von sich aus entsprechend ab.\n\n- u-\n\nDas muß zur Aufhebung des gesamten Strafaus-\n\nspruchs führen.\n\nMeyer Börtzler\n\nSpiegel\n\nSalger\n\nMayr","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1972-08-17/4-str-359-72","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 183","ref_norm":"183","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1972-08-17/4-str-359-72","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:41.136259+00:00"}}