{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1971-12-02_4_StR_480_71_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1971-12-02","aktenzeichen":"4 StR 480/71","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 480/71 BESCHLUSS |\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Schweißer Gerhard B EEE aus\nTHE, dort geboren am EEE 1956,\n\nwegen Notzucht\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\nvom 2. Dezember 1971 nach Anhörung des Generalbundesanwalts\nbeschlossen:\n\nDer Antrag des Angeklagten auf Entscheidung\nüber den Beschluß des Landgerichts Hagen\nvom 20. September 1971 wird verworfen.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Antrags\nzu tragen.\n\nGründe:\n\nMit Beschluß vom 20. September 1971 hat das\nLandgericht die Revision des Angeklagten gegen das\nUrteil vom 30. März 1971 gemäß § 346 Abs. 1 StPO\nals unzulässig verworfen, weil das Rechtsmittel zwar\nrechtzeitig eingelegt, aber nicht in der sich aus\n§§ 345, 43 StPO ergebenden Frist begründet worden sei.\nDie hiergegen rechtzeitig erhobene \"Beschwerde\" des\nVerurteilten, die als Antrag auf Entscheidung des\nRevisionsgerichts anzusehen ist (§ 346 Abs. 2 StPO),\nhat keinen Erfolg.\n\nDas Urteil ist dem Verurteilten am 10. August 1971\nzugestellt worden, so daß die Revisionsamträge und ihre\nBegründung spätestens bis zum 16. September 1971 hätten\nangebracht werden müssen (§§ 344, 345 StPO). Da das\nnicht geschehen ist, ist der Beschluß des Landgerichts\nfehlerfrei ergangen.\n\nAuch wenn die \"Beschwerde\" als Wiedereinsetzungsamtrag\n(§§ 44, 45 StPO) aufzufassen wäre, könnte sie keinen\nErfolg haben. Abgesehen davon, daß mit dem Gesuch die\nversäumte Revisionsbegründung nicht nachgeholt worden\nist (§ 45 Abs. 2 StPO), ist der Angeklagte weder durch\nNaturereignisse noch durch andere unabwenäbare Zufälle\nan der Einhaltung der Frist verhindert worden (8 44\nSatz 1 StPO). Seine Behauptung, es sei ihm nicht bekannt\ngewesen, daß die Revision auch begründet werden müsse,\nist unriohtig. Im Protokoll ist vermerkt, daß der Angeklagte über das Rechtsmittel der Revision belehrt und\nihm ein Merkblatt ausgehändigt worden ist. Dementsprechend\nhat er zugleich mit seiner Revisionseinlegung mitgeteilt,\ndie Begründung der Revision erfolge umgehend nach Erhalt\nder Urteilsbegründung. Wie sich aus einem Schreiben seines\nPflichtverteidigers vom 12. November 1971 an den Generalbundesanwalt ergibt, hat ferner der Verteidiger den\nAngeklagten am 24. August 1971 vergeblich um umgehende\nRücksprache gebeten, falls die Revision rechtzeitig begründet werden sollte.\n\nMeyer Mayr Spiegel\nHürxthal Salger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-12-02/4-str-480-71","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 346","ref_norm":"346","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 345","ref_norm":"345","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 43","ref_norm":"43","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-12-02/4-str-480-71","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:33.259834+00:00"}}