{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1970-06-18_4_StR_138_70_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1970-06-18","aktenzeichen":"4 StR 138/70","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"P/AR\nBUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n4 StR 138/70 URTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nFrau Ingeborg LÜB seborene Sn\naus AA. eocren si 132\"\nin ve - EEE .\n\nwegen mißlungener Anstiftung zum Mord\n\n7A\n\n-2-\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 18. Juni 1970, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Meyer\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Mayr\nBundesrichter Dr. Sanders\nBundesrichter Dr. Dr. Spiegel\n\nBundesrichter Hürxthal\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt 0)\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizbauptsekretär un\nals Urkundsbeanmter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Angeklagten wird\ndas Urteil des Schwurgerichts beim\nLandgericht Siegen vom %1. November 1969\ndahin geändert und ergänzt, daß an die\nStelle der Zuchthausstrafe Freiheitsstrafe von gleicher Dauer tritt und daß\nder Angeklagten für die Dauer von fünf\nJahren die Fähigkeit zur Bekleidung\nöffentlicher Ämter aberkannt wird.\n\nZur Nachholung der Entscheidung über eine\nStrafaussetzung zur Bewährung wird die\nSache an das Schwurgericht zurückverwiesen,\ndas auch über die Kosten des Rechtsmittels\nzu befinden hat.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\n-3-\n\nGründe:\n\nDie Angeklagte ist wegen mißlungener Anstiftung\nzum Mord zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt worden.\nIhre Revision, die Verletzung des sachlichen Rechts\nrügt, hat nur teilweise Erfolg.\n\nWeder der Schuldspruch noch die Strafzumessung\nim engeren Sinne lassen Rechtsfehler zum Nachteil\nder Angeklagten erkennen. Auch die Revision erhebt\ninsoweit keine besonderen Einwendungen.\n\nDas Schwurgericht hat zwar keinen Zweifel gelassen,\ndaß es Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt hätte,\nwenn es nicht wegen der bei Erlaß des Urteils geltenden Rechtslage auf Zuchthaus hätte erkennen müssen\n(UA S. 58). Gleichwohl ist der Senat nicht in der\nlage, die nach der am 1. April 1970 eingetretenen\nRechtsänderung nunmehr mögliche Strafaussetzung von\nsich aus anzuordnen; denn das Schwurgericht führt\nandererseits auf UA S. 56 aus, nach seiner Auffassung\nsei die Gefahr ähnlicher Handlungen von der Persönlichkeit der Angeklagten her durchaus begründet, diese\nGefahr bestehe mindestens, wenn das Fehlverhalten der\nAngeklagten zu bagatellisierend beurteilt werde. Unter\ndiesen Umständen muß die Entscheidung über die Strafaussetzung dem Tatrichter überlassen bleiben.\n\nIN\n\n-4-\n\nIn der neuen Verhandlung wird es sich empfehlen,\ndie Feststellungen, die dem rechtskräftigen Teil des\nUrteils zugrunde liegen, zu verlesen. Sie brauchen\nim neuen Urteil nicht wiederholt zu werden.\n\nMeyer Mayr Sanders\n\nSpiegel Hürxthal","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-06-18/4-str-138-70","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-06-18/4-str-138-70","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:17.197290+00:00"}}