{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1970-01-26_4_StR_254_70_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1970-01-26","aktenzeichen":"4 StR 254/70","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nu4_StR 254/70\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Gerüstbauer Erwin Georg D EEE =\nEEEED- MEER, zevcren zn BED 1945 in co\n\nwegen Diebstahls\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag der Bundesanwaltschaft und nach Anhörung des\nBeschwerdeführers in der Sitzung von 9. Juli 1970 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Essen vom 26.Januar 1970 wird verworfen.\n\nJedoch wird das Urteil dahin geändert,\ndaß der Angeklagte des Diebstahls in\nneun Fällen schuldig ist.\n\nAn die Stelle der Gefängnisstrafen treten Freiheitsstrafen von gleicher Dauer.\nDie Folgen des § 31 Abs. 1 StGB n.F.\ntreten nicht ein.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen schweren Diebstahls im Rückfall und wegen (einfachen) Diebstahls im Rückfall in acht Fällen zur Gesamtstrafe von\nzwei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hat ihm außerdem\ndie Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von fünf Jahren\nentzogen und seinen Führerschein eingezogen.\n\nU\n\nDie Revision des Angeklagten, der ohne nähere\nBegründung Verletzung sachlichen Rechts rügt, ist\nsowohl zum Schuldspruch als auch zum Strafausspruch\nunbegründet. Die am 1. April 1970 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des 1. StrRG, die auch im Revisionsrechtszug zu beachten sind (§ 354 a StPO),nötigen jedoch zu folgenden Änderungen des Urteilsspruchs:\n\nIm Fall 3 der Urteilsgründe erfüllen die Feststellungen zwar auch die Voraussetzungen des Einbruchdiebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.Die\nNeufassung enthält jedoch keine selbständigen Straftatbestände mehr, sondern betrifft nur noch den Strafausspruch. Deshalb braucht die Tat im Urteilsspruch\nnicht mehr als \"schwerer\" Diebstahl gekennzeichnet\nzu werden (BGH NJW 1970, 1196). Der Senat hat den Urteilsspruch entsprechend dahin geändert, daß der Angeklagte in allen (neun) Fällen des Diebstahls schuldig\nist.\n\nNach den Urteilsfeststellungen sind zwar für\nden rückfälligen Angeklagten die Voraussetzungen sowohl des § 244 (Abs. 2) StGB a.F. als auch die des\n§ 17 StGB n.F. gegeben (vgl. Art. 87 Abs. 1 des\n1. StrRG). Die Diebstähle dürfen jedoch im Urteilsspruch nicht mehr als Rückfalltaten gekennzeichnet\nwerden (BGH NJW 1970, 1196).\n\nDie weiteren Änderungen und Ergänzungen ergeben\nsich aus Art. 95 Abs. 3, 89 Abs. 1 und 3 des 1.StrRG.\n\nMeyer Börtzler Mayr\n\nSanders Hürxthal\n\n{","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-01-26/4-str-254-70","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 31","ref_norm":"31","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-01-26/4-str-254-70","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:10.126085+00:00"}}