{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1969-10-29_4_StR_103_70_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1970-03-24","aktenzeichen":"4 StR 103/70","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"(LE\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 103/70 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Metallschleifer Horst-Udo R (me\n\nous EEE, zevoren 2m GER 1935\n\nin Seidorf Kreis HE Nieäerschiesien,\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Betruges\n\nLam\n\n-2_-\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers in der Sitzung vom 28, April 1970 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Dortmund vom\n\n29. Oktober 1969 im Strafausspruch aufgehoben. Die Feststellungen über den\nRückfall bleiben jedoch bestehen.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nIm übrigen wird die Revision verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht, dessen erstes Urteil der Senat unter\nAufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen wegen eines sachlich rechtlichen Fehlers aufgehoben hatte, hat den Angeklagten nunmehr wegen Rückfallbetruges in einem Falle unter Einbeziehung einer anderweit\nerkannten Gefängnisstrafe zur Gesamtstrafe von zwei Jahren\nund drei Monaten Zuchthaus und zu 80 DM Geldstrafe verurteilt. Außerdem hat es die Verkehrsbehörde angewiesen, dem\nAngeklagten vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.\n\nJT\n\n- 3 -\n\nDie abermalige Revision des Angeklagten, der\nVerletzung sachlichen Rechts rügt, führt wiederum\nzu einem Teilerfolg.\n\nSoweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet,\nist sie, wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag\nvom 24. März 1970 zutreffend ausgeführt hat, allerdings\noffensichtlich unbegründet. |\n\nDer Strafausspruch kann dagegen nicht bestehen\nbleiben. Die vom Landgericht angewendete Bestimmung des\n§ 264 StGB über die schwerere Bestrafung des Rückfallbetrügers ist am 1. April 1970 außer Kraft getreten\n(Art. 1 Nr. 77, Art. 105 Nr. 2 des 1. StrRG). An ihre\nStelle ist die allgemeine Rückfallvorschrift des § 17\nStGB (Art. 1 Nr. 4) mit einer Mindeststrafe von sechs\nMonaten Freiheitsstrafe getreten. Durch diese neue\nVorschrift ist dem Strafausspruch die Grundlage entzogen worden, weil das Landgericht unter Versagung\nmildernder Umstände von einer Mindeststrafe von einem\nJahr Zuchthaus ausgegangen ist. Die Gesetzesänderung\nzugunsten des Angeklagten ist auch im Revisionsrechtszug zu beachten (§ 2 Abs. 2 StGB, § 354 a StPO).\n\n-4-\n\nBei der Neufassung der Urteilsformel darf die\nTat nicht als Betrug \"im Rückfall\" gekennzeichnet\nwerden (BGH 2 StR 47/70 vom 3. April 1970 - zum\nAbdruck in BGHSt vorgesehen).\n\nMeyer Börtzler Mayr\n\nSanders Hürxthal","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-03-24/4-str-103-70","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-03-24/4-str-103-70","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:07.255511+00:00"}}