{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1967-09-08_4_StR_285_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1967-09-08","aktenzeichen":"4 StR 285/67","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"21:0 027\nBUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n4 StR 285/67 URTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Bauhilfsarbeiter Kurt Walter T umEEEEEED>\nzus Sy zehoren an ED 195° in\nKED (Ost pr.) ;\n\nwegen Unzucht mit einer Abhängigen u.»\n\nDer A. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 8. September 1967, an der teilgenommen haben;\n\nSenatspräsident Dr. Rotberg\n\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Loesdau\nBundesrichter Mayr\nBundesrichter Dr. Dr. Spiegel\nBundesrichter Hürxthal\n\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt EEE\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter >\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Detmold vom 23. März ?967\nmit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und EIntscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Bielefelä zurück-\n\nverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Unzucht\nmit einer Abhängigen, teilweise in Tateinheit mit Unzucht\nmit einem Kind, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.\n\nDer Angeklagte rügt Verletzung des Verfahrensrechts\nund des sachlichen Rechts.\n\nDie gegen die Verwertung des Gutachtens der Sachverständigen Dr. Kleßmann gerichtete Verfahrensrüge\ngreift durch, Die Sachverständige hat im Auftrag der\nStaatsanwaltschaft die Zeugin Brunhilde Step untersucht und in der Hauptverhandlung ein Gutachten über\nihre Glaubwürdigkeit erstattet. Das zur Zeit der Untersuchung 15 Jahre alte Mädchen ist jedoch vor der Untersuchung nicht besonders darüber belehrt worden, daß\nsie als Stieftochter des Angeklagten nicht nur das\nZeugnis, sondern auch die Untersuchung verweigern\ndurfte. Daß und warum eine solche besondere Belehrung\nerforderlich ist, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 15,\n394 dargelegt. Die Zeugin hat auch nicht nachträglich\nder Verwertung der Untersuchungsergebnisse zugestimmt.\nDaher durfte das Gutachten der Sachverständigen dem\nUrteil nicht zugrundegelegt werden. Da dies geschehen\nist, muß das Urteil aufgehoben werden.\n\nDie übrigen Verfahrensrügen unä die Sachrüge sinä\n\nunbegründet.\n\nSenatspräsident Loesdau Nayr\n\nDr, Rotberg ist beurlaubt und daher verhindert zu unterschreiben.\n\nLoesdau\n\nSpiegel Hürxthal","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-09-08/4-str-285-67","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-09-08/4-str-285-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:37.424612+00:00"}}