{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1967-02-13_4_StR_496_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1967-10-19","aktenzeichen":"4 StR 496/67","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"Über die Voraussetzungen der Zulassung von Polizeiaufsicht.","text_plain":"Nachschlagewerk: ja 2 Ä 2 4 0 Q €\n\nBGHSt: nein\n\nStGB §§ 38, 39\n\nÜber die Voraussetzungen der Zulassung von Polizeiaufsicht.\n\nBGH, Beschl. v. 19. Oktober 1967 - 4 StR 496/67 - LG Dortmund\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 496/67 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Dieter R EEE, ohne festen\nWohnsitz, geboren am EEED 1939 ir DEE. zur\n\nZeit in dieser Sache in Strafhaft,\n\nwegen Betruges i.R. u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwailts in der Sitzuns\nvom 19. Oktober i967 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Dortnund vom\n\n13. Februar 1967 dahin geändert, daß der\nAusspruch über die Zulässigkeit der\nPolizeiaufsicht entfällt.\n\nDie Kosten des Rechtsmittels werden der\nStaatskasse auferlegt.\n\nGründe:\n\nDie Sachrüge führt zum Wegfall des Ausspruchs\nüber die Zulässigkeit der Polizeiaufsicht.\n\nZutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen,\ndaß für die Frage der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht\nallein die verwirkten Einzelstrafen entscheidend sind,\nneben denen das Gesetz die Zulassung der Polizeiaufsicht vorsieht, und daß es deswegen nicht etwa auf die\nGesamtstrafe ankommt (BGH GA 1958, 367; RGSt 38, 353).\nNeben der wegen Rückfalldiebstahls erkannten Zuchthausstrafe durfte an sich gemäß § 248 StGB die Polizeiaufsicht für zulässig erklärt werden.\n\nDas Landgericht hat aber diese Maßnahme allein\nwegen \"der häufigen Straffälligkeit und des häufigen\nAufenthaltswechsels des Angeklagten\" für geboten erachtet, Gegen beide Gesichtspunkte bestehen Bedenken.\n\nAuf die Begehung der - allerdings häufigen -\nBetrügereien und der Unterschlagungen kann nicht abgestellt werden, weil eben die Polizeiaufsicht nur\ninfolge des Diebstahls in Betracht kommt. wegen Rückfaildiebstahis wird der Angeklagte zum ersten Mal\nbestraft. Wegen Diebstahls ist er letztmals im\nJahre 1961 verurteilt worden, Er hat sich verhältnismäßig lange keinen Diebstahl : zuschuiden kommen lassen.\nDer jetzt abgeurteilte Diebstahl beruht nicht auf\nPlanung und einem Hang zum Stehlen, sondern stelit\neine Gelegenheitstat dar.\n\nDem häufigen Aufenthaltswechsel kann auch die\nPolizeiaufsicht nicht vorbeugen. Gemäß § 39 Nu... 1 StGB\nkann dem Verurteilten, der unter Polizeiaufsicht\nsteht, nur der Aufenthalt an einzelnen bestimmten\n\nOrten untersagt werden.\n\nAndere Gesichtspunkte, die die Maßnahme rechtfertigen könnten, komnen ersichtiich nicht in Betracht.\nDer Senat kann daher den endgültigen Wegfall der Maßnahme von sich aus anordnen.\n\nRotberg Börtzler Sanders\n\nSpiegel Hürxthal","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-10-19/4-str-496-67","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 248","ref_norm":"248","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-10-19/4-str-496-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:29.388860+00:00"}}