{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1954-12-16_4_StR_547_54_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1954-12-16","aktenzeichen":"4 StR 547/54","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"2273 029\n\n4_StR_ 547/54 6\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Lohnfahrer Helmut W iD aus Ei, dort geboren\nam CE 1922, 2.2t. in Strafhaft in dieser Sache,\n\nwegen schweren Diebstahls im Rückfalle u.a.\n\nhat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 16. Dezember 1954 an der teilgenommen haben:\n\nBundesrichter Krumne\n\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Dr. Engels\nBundesrichter Dr. Hülle\nBundesrichter Dr. Seibert\nBundesrichter Dr. Lang-Hinrichsen\n\nals beisitzende Richter,\nStaatsanwalt mp\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft\nJustizangestellter >\n\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das\nUrteil des Landgerichts in Essen vom 2. März 1954\nwird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung\nüber die Einziehung des LKW DEE arı das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten\ndes Rechtemittels zu befinden hat. |\n\nVon Rechts wegen\n\nnn ne mn\n\nDer Angeklagte ist unter den Voraussetzungen des strafschärfenden Rückfalls wegen schweren Diebstahls in acht\nFällen, versuchten schweren Diebstahls, einfachen Diebstahls,\nBeihilfe zu einem versuchten schweren Diebstahl, Anstiftung\n. zu einem schweren Diebstahl, zu einem einfachen Diebstahl\nund zu einem versuchten einfachen Diebstahl, ausserdem wegen Nehlerei zu einer Gesamtzuchthausstrafe von drei Jahren\nverurteilt worden.\n\nGegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie rügt, dass keine Entscheidung über die\nEinziehung des zur Begehung der Straftaten benutzten\nKraftwagens gefällt worden sei.\n\nNach den Feststellungen des Urteils hat der Angeklagte\nseinen Tatbeitrag zu den Diebstählen in der Regel in der\nWeise geleistet, dass er die Tatgenossen zum Tatort fuhr\nund sie nach der Tat mit der Beute in seinen Kraftwagen\nwieder aufnahm. Der Wagen wird in dem angefochtenen Urteil\nals der des Angeklagten WEB bezeichnet. Die Voraussetzungen der Einziehung des Wagens gemäss § 40 StGB sind hiernach möglicherweise gegeben, da er zur Begehung vorsätzlicher Verbrechen und Vergehen gebraucht worden ist (vgl BGH\nUrteil vom 5. Juni 1952 - 4 StR 635/51 = IM StGB § 40\nNr 3). Das Landgericht hat trotz eines Antrags der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung über die Einziehung im\nUrteilssatz nicht getroffen und die Frage auch in den\nGründen unerörtert gelassen. Ob es hierüber Iintschluss\ngefasst hat, ist mithin nicht ersichtlich. Zur Nachholung\n\ndieser Entscheidung war die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen. Dies entspricht der Stellungnahme des Ober-\n\nbundesanwalts.\n\nKrumme .. „ Engels . . Hülle\nSeibert Lang-Hinrichsen","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-12-16/4-str-547-54","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-12-16/4-str-547-54","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:12:46.642939+00:00"}}