{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1954-06-24_4_StR_103_54_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1954-06-24","aktenzeichen":"4 StR 103/54","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"im Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\n“\n\nden Bergmann Maufred 5 CE zus NEED-5r@iED,\ngeboren am 0. ENEEED GE in VB, zur Zeit in Unter-\n\nsuchungshaft,\nwegen Strassenraubes\n\nhat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 24. Juni 1954, an der teilgenommen haben:\n\nBundesrichter $rumme\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Dr. Engels\nBundesrichter Dr. Hülle\nBundesrichter Dr. Augustin\nBundesrichter Dr. Seibert\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwelt\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter iii»\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Essen vom 22. September 1955\nsamt den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist, und ‘lie\nSache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\ndas Lanägericht zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\n- 2.\n\nGründe\n\nDer Angeklagte, der mit dem Zimmermann BE gezecht\n“hatte, schlug diesen auf dem Heimweg über die Kampstrasse :\nin Warl nieder und forderte den Bergmann Bei auf, dem ur\nDEE die Geldbörse wegzunehmen. Be@@iBD tat dies, beide Z— u\nverliessen den Tatort und teilten die Beute. ze\n\n1\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Strassen- “u\nraubes (§ 250 Abs 1 Nr 3 StGB) unter Anwendung des § 250 ° ‘\nAbs 2 und des § 51 Abs 2 StGB verurteilt. Die Revision\ndes Angeklagten rügt mangelnde Sachaufklärung (§ 244 Abs\n2 StPO) und Verletzung sachlichen Rechts, weil der Beschwerdeführer nur wegen Vergehens gegen § 330 a StGB hätte verurteilt werden dürfen. .\n\nDie Verfahrensbeschwerde ist begründet. Die Straf-\n. kammer hält es für möglich, dass der Angeklagte in den\nsechs Stunden, die der Tat vorausgingen, 23 Glas Bier,\neinen Wachholder und einen Doppelkorn getrunken hat,\nglaubt aber, aus der planvollen Anlage und Durchführung\nder Tat und seiner Geschicklichkeit auf dem Fahrrad auf\ndie Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers schliessen zu\ndürfen, wenn diese auch erheblich vermindert war. Dabei\nhat das Landgericht übersehen, dass jenes Verhalten nur .\ndie Verstandestätigkeit und die Erkenntnisfühigkeit bezeugt, eine Störung der übrigen Geisteskräfte aber, vornehmlich des Willensvermögens, nicht ausschliesst, Unter\nden obwaltenden Umständen fehlte dem Tatgericht die genügende Sachkunde, die vielschichtige Frage der Verantwortlichkeit dieses Angeklagten aus der völlig andersartigen Schau der Hauptverhandlung und dem darin gewonnenen Persönlichkeitsbild verlässlich zu beurteilen.\n\n- 3.\n\nDie Anhörung eines medizinischen Sachverständigen war geboten; möglicherweise wäre die Strafkammer nach fachärztlicher Untersuchung dazu gelangt, das Hemmungsvermögen des\nAngeklagten zu verneinen,\n\nSollte das Landgericht in der neuen Verhandlung\ndie Überzeugung gewinnen, dass der Angeklagte nicht mehr\nzurechnungsfähig war, so wird es die Voraussetzungen des\n§§ 330 a StGB zu prüfen haben.\n\nKrumme Engels Hülle\nDr. Augustin Seibert","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-06-24/4-str-103-54","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 330a","ref_norm":"330a","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-06-24/4-str-103-54","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:12:30.344134+00:00"}}