{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1954-05-20_4_StR_70_54_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1954-05-20","aktenzeichen":"4 StR 70/54","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"FT\n\n-\n\n2324 043\n\nImNanen des Volkes,\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Bergmann Erwin H EEE zu: DEE GE\n\n=>. geboren an. GE GEB i:. 1 GEEEEEEEE ,\n\nlen. Unzucht mit Abhängigen U.\n\n\". Er ’+ Era\n\nhat der IR Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 20. Mai 1954, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr. Groß\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Dr. Engels\n.Bundesrichter Dr. Hülle\nBundesrichter Dr. Augustin\nBundesrichter Dr. Seibert\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts in Dortmund vom 29. Oktober 1953 samt\n\nden zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und.\ndie Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung,\n\nauch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nPS N ui\n\nEN\n%\n.\n\nGründe:\n\nDer Angeklagte spielte nach dem Genuss von Alkohol wiederholt an dem Geschlechtsteil seiner damals\netwa sechs Jahre alten Stieftochter Anita, die ihm\nihre Mutter zur Erziehung anvertraut hatte.\n\nDas Landgericht hat den Anrigeklagten wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 174 Nr. 1 StGB in Tateinheit\nmit Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt.\nDagegen wendet sich der Angeklagte mit der Revision.\n\n. Die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2\nStPO) ist begründet. Der Beschwerdeführer hatte jedesmal vor der Tat bis zu fünf Glas Bier und fünf Glas\nCognac getrunken, Die Strafkammer stellt weiter fest:\n\nDer Angeklagte ist auf Grund seiner körperlichen Konstitution als Tolge der langjährigen russischen Kriegsgefangenschaft den Wirkungen des Alkohols in besonders\nstarkem Hasse ausgesetzt. Unter den obwaltenden Umständen\nfehlte dem Tatgericht die genügende Sachkunde, die vielschichtige Frage der Verantwortlichkeit dieses Angeklagten aus der völlig andersartigen Schau der Hauptverhandlung verlässlich zu beurteilen. Die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen war geboten; möglicherweise\nwäre er nach fachärztlicher Untersuchung dazu gelangt.\ndie Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen eines sogenannten pathologischen Rausches zu verneinen.\n\nAuch die Sachrüge ist begründet, da das Urteil einen\nWiderspruch aufweist. Während die Strafkammer zunächst ver-.\n\nhi:\n1\n\n-3-\n\nneint, dass die Trunkenheit \"zu einer erheblichen, das\nGeistesleben stark beeinträchtigenden Trübung des Bewusstseins geführt\" habe, geht das Landgericht bei der\nStrafbemessung davon aus, dass eine Verminderung der Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit \"gemäss § 51 Abs. 2 StGB\"\nnicht auszuschliessen sei.\n\nSollte das Landgericht in der neuen Verhandlung die\nÜberzeugung gewinnen, dass der Angeklagte zurechnungsunfähig war, so wird es die Voraussetzungen des § 330 a StGB\nzu prüfen haben (BGHSt. 1, 196).\n\nGroß Engels Hülle\n\nDr. Augustin Seibert\n\n-","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-05-20/4-str-70-54","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 330a","ref_norm":"330a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-05-20/4-str-70-54","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:12:26.140606+00:00"}}