{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-3_NA_1997-05-14_3_StR_560_96_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1997-05-14","aktenzeichen":"3 StR 560/96","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIm Namen des Volkes\n\nURTEIL\n\n3 StR 560/96\n\nvom\n14. Mai 1997\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nRoland E GE aus Mes, geboren D-GUEEEEED 252 ir CHE,\n\nwegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\n\nMenge\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\n\nSitzung vom 14. Mai 1997, an der teilgenommen haben:\n\nRichterin am Bundesgerichtshof\nDr. Rissing-van Saan\n\nals Vorsitzende,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\n\nDr. Blauth,\n\nWinkler,\nDr. Boetticher,\n\nPfister\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwältin >\nals Vertreterin der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte Bin der Verhandlung,\nJustizangestellte GW pei der Verkündung\nals Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft\nwird das Urteil des Landgerichts Kleve\nvom 21. Mai 1996 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht davon abgesehen hat, dem Angeklagten EM die\n\nFahrerlaubnis zu entziehen.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\nzu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt\nund sichergestelltes Betäubungsmittel eingezogen.\nHiergegen richtet sich die wirksam auf die unterbliebene Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkte Revision\n\nder Staatsanwaltschaft.\n\nDas Rechtsmittel, das vom Generalbundesanwalt ver-\n\ntreten wird, hat Erfolg.\n\nBei Straftaten, die nicht im Katalog des S 69\nAbs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob\nder Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB\nist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit\nsie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR\nStGB S 69 I Entziehung 6 m. w. Nachw.; BGH, Urt. vom\n11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96). Eine solche Gesamtwürdigung läßt das angefochtene Urteil vermissen. Es\nhebt allein darauf ab, daß nur bei einer Einfuhrfahrt\ndie Lenkung des Fahrzeugs durch den Angeklagten sicher\nhabe festgestellt werden können (UA S. 21). Nach den\nFeststellungen ist zur Tat ein PKW benutzt worden, bei\ndem ein speziell angefertigter, verkleinerter Kraftstofftank die gegen Routinekontrollen sichere Einfuhr\nvon mehr als 37 kg Haschisch ermöglichen sollte. Nur\ndie durch andere polizeiliche Erkenntnisse veranlaßte,\ngezielte Nachsuche mit Rauschgiftspürhunden konnte zur\nEntdeckung führen. Bei mindestens drei weiteren\nSchmuggelfahrten der Bande, an denen .der Angeklagte\nzumindest als Beifahrer teilgenommen hatte, waren unter Benutzung eines solchen professionellen Versteckes\njeweils knapp 40 kg Haschisch eingführt worden. Der\nAngeklagte war Eigentümer dieses Wagens und hatte das\nFahrzeug auch bei sich untergestellt. Im Versteck ist\nein Briefumschlag mit Fingerabdrücken des Angeklagten\nsichergestellt worden. Zwei in gleicher Weise präpa-\n\nrierte Kraftstofftanks wurden bei der Freundin des\n\nMitangeklagten Houmaufgefunden. Mit diesen Umtänden\n\nhätte sich das Urteil auseinandersetzen müssen.\n\nÜber Maßregeln nach SS 69, 69 a StGB muß daher neu\n\nentschieden werden.\n\nRissing-van Saan Blauth winkler\n\nBoetticher Pfister","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-05-14/3-str-560-96","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 69","ref_norm":"69","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-05-14/3-str-560-96","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:23.759299+00:00"}}