{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-3_NA_1993-12-29_3_StR_515_92_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1993-12-29","aktenzeichen":"3 StR 515/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"46\n\nBUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n\nvom\n29. Dezember 1993\n\n3 StR 515/92\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nThomas Dieter A aus WG. seboren am\nee WW 9% in a\n\nwegen schwerer Brandstiftung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 29. Dezember 1993 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Landgerchts Wuppertal vom 23. März 1992\nwird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (S 349\n\nAbs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\nZwar beanstandet der Beschwerdeführer zu\nRecht eine Verletzung des S 189 GVG. Unter\nden gegebenen Umständen schließt der Senat\njedoch aus, daß das Urteil auf der Nichtvereidigung der für die Übersetzung der Aussage\ndes Zeugen TB von der englischen in die\ndeutsche Sprache hinzugezogenen Dolmetscherin\nberuht, Die Übersetzung aus einer gängigen\nFremdsprache betraf die Aussage zu einem einfach gelagerten Geschehen, nämlich den Zeitpunkt der Bestellung von zwei Karten für ein\nMusical; ihre Richtigkeit war auch für jemanden, der die Sprache nicht perfekt beherrscht, leicht kontrollierbar. Hinzu kommt,\ndaß der Inhalt der Übersetzung durch die Aussage eines weiteren Zeugen bestätigt wurde.\n\nRuß Zschockelt Kutzer\nBlauth Miebach","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-12-29/3-str-515-92","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-12-29/3-str-515-92","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:22:49.114459+00:00"}}