{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-3_NA_1989-01-16_3_StR_398_88_NA_NA_a","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1989-01-16","aktenzeichen":"3 StR 398/88","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"I)\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 537/88 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nUwe Karlo K EEE „zus De Jeboren\nam @. EEE 1956 in Spam (DDR),\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\n4\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und der Nebenklägerin am 16. Januar 1989 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nl. Auf die Revision des Angeklagten wird\n\na) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden ist;\n\nb) das Urteil des Landgerichts Duisburg vom\n3. August 1988 dahin abgeändert, daß der\nAngeklagte wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls in drei Fällen zu einer\nGesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei\n\nMonaten verurteilt wird.\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Soweit das Verfahren eingestellt worden ist,\nfallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse\nzur Last; dem Angeklagten werden jedoch die der\nNebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen\nauferlegt. Die Kosten des Rechtsmittels im\nübrigen hat der Angeklagte zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls,\nwegen versuchten Diebstahls in drei Fällen und wegen\nvorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der\nSenat hat auf den Antrag des Generalbundesanwalts das\nVerfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach § 154\nAbs. 2 StPO eingestellt. Sonst hätte der Strafausspruch\nwegen Körperverletzung nicht bestehen bleiben können,\nweil das Landgericht nicht erkennbar die Voraussetzungen\ndes § 233 StGB geprüft hat. Der Senat hat den Angeklagten\nentsprechend § 354 Abs. 2 StPO in Übereinstimmung mit\ndem Antrag des Generalbundesanwalts zu einer neuen Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, indem\ner die vom Landgericht gebildete Gesamtfreiheitsstrafe\n(1 Jahr und 6 Monate) um die wegen Körperverletzung verhängte Einzelstrafe (3 Monate) gemindert hat. Die Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung wird hiervon nicht berührt. Bei der rechtsfehlerfreien Annahme .des\nLandgerichts, daß besondere Umstände im Sinne des § 56\nAbs. 2 StGB nicht gegeben seien, hat die vom Angeklagten\nbegangene Körperverletzung keine Rolle gespielt (vgl.\n\nUA S. 17). Die Auslagenentscheidung zugunsten der Nebenklägerin beruht auf § 472 Abs. 2 StPpo.\n\nRuß Krauth Zschockelt\nKutzer Detter","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-01-16/3-str-398-88","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 233","ref_norm":"233","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-01-16/3-str-398-88","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:29.058087+00:00"}}