{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-3_NA_1988-06-10_3_StR_164_88_NA_NA_A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1988-06-10","aktenzeichen":"3 StR 164/88","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 164/88\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Elektriker Gerd Christian Ludwig pP\n\nnn ]\naus MÖCEEEEE>, seboren am BD. EEE 1955 in\nBEE,\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln\n\nWII\n\n83\n\n3\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 10. Juni 1988 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPo einstimmig\nbeschlossen:\n\n1) Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Mönchengladbach vom\n6. November 1987, soweit es ihn betrifft, im\nStrafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2) Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe;\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in\nnicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge zum Strafausspruch Erfolg. Zum Schuldspruch ist sie unbegründet, weil die Nachprüfung des Urteils insoweit keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.\n\nDer Angeklagte, der die ihm vorgeworfenen Straftaten\nzunächst bestritten hatte, hat erst im Verlaufe der Hauptverhandlung eingestanden, dem Zeugen HGB zweimal 1 kg\nHaschisch und außerdem 75 g Kokain verkauft zu haben. Als\nseinen den Behörden bis dahin unbekannten Lieferanten bezeichnete er den Mitangeklagten Viand (UA S. 10). Der Mitangeklagte ist daraufhin in demselben Urteil wegen dieser Taten ebenfalls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren\nverurteilt worden. Dessen bestreitende Einlassung hat die\nStrafkammer durch die Angaben des Angeklagten in Verbindung\nmit der Aussage des Zeugen HB widerlegt (UA S. 11/12).\n\nDer Angeklagte hat somit durch freiwillige Offenbarung\nseines Wissens wesentlich dazu beigetragen, daß die Tat über\nseinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte\n($S 31 Nr. 1 BtMG). Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht\nerörtern müssen, ob im Hinblick hierauf ein besonders schwe-\n\n83\n\nrer Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG verneint oder\nder Strafrahmen nach § 31 BtMG, S§ 49 Abs. 2 StCB gemildert\nwerden soll (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1988\n\n- 3 StR 96/88).\n\nRuß Richter am Bundesgerichtshof zschockelt\nDr. Krauth befindet sich in\nUrlaub und ist daher an der\nUnterschriftsleistung verhindert.\nRuß\n\nKutzer Harms","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1988-06-10/3-str-164-88","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 31","ref_norm":"31","n":1},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1988-06-10/3-str-164-88","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:19.940262+00:00"}}