{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1982-06-09","aktenzeichen":"3 StR 112/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 112/82 _(S) BESCHLUSS\n\n1.\n\n2.\n\nin der Strafsache\ngegen\n\ndie Studentin Gabriele R EEEEEEB , ohne festen\nWohnsitz, geboren am &. @&B 1950 in Dem,\n\ndie Studentin Angelika GC EEE geborene Drap\nohne festen Wohnsitz, geboren am@. EEEB 1950 ’\nin Esp,\n\nGudrun S t EEE zeborene rc ohne festen\nWohnsitz, geboren am 9. EEE 950 in Eau,\n\nden Buchhändler Klaus Hans Georg V\n\nohne festen Wohnsitz, geboren m. EEB 1954\nin Mm / RA,\n\nwegen Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 9. Juni 1982 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil\ndes Kammergerichts in Berlin vom 15. Mai 1981\nwerden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2\nStPO).\n\nDas gilt im Ergebnis auch für die auf Vernehmung\n\ndes Leiters des Landesamtes für Verfassungsschutz\ngerichteten Anträge des Angeklagten VER und\nseiner Verteidiger. Die Auffassung des Kammergerichts, die Anträge dienten nur dem Zweck, Organe\ndes Staates zu diffamieren, mag zweifelhaft sein.\nSelbst wenn sie nicht aus diesem Grunde unzulässig\ngewesen sein sollten (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO),\nberuht das Urteil nicht auf ihrer Zurückweisung.\n\nDie Beweisbehauptungen sind zum Teil unerheblich,\n\nso daß sich die unterlassene Beweiserhebung nicht\nzum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben kann.\nAnders als in dem Fall, welcher der in BGHSt 29,\n\n149, 152 abgedruckten Entscheidung des Senats zugrundeliegt, ist hier auszuschließen, daß der Angeklagte\noder seine Verteidiger erfolgversprechende Beweisamträge hätten stellen können, wenn das Kammergericht\ndie Beweisführung mit der zutreffenden Begründung\nunterlassen hätte, die Beweisbehauptungen seien im\nSinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO aus tatsächlichen\nGründen ohne Bedeutung. Nicht von vornherein unerheblich ist lediglich die Behauptung des Angeklagten,\n\ndie Befreier von TER \"eg hätten Berlin vor den\n31. Mai 1978 verlassen. Die Behauptung, dem genannten\nZeugen lägen entsprechende Erkenntnisse vor, ist\naber lediglich eine in eine bestimmte Behauptung\ngekleidete Vermutung. Auf bloße - wenn auch in\nbestimmte Behauptungen gekleidete - Vermutungen\ngestützte Anträge sind jedoch Beweisermittlungsamträge / vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Juli 1980 -\n2 StR 343/80 = bei Holtz MDR 1980, 986; Beschl.\nvom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) - und\n\nvom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/807, die nicht\nnach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheiden sind.\nAuch der ergänzende Antrag der Verteidigung vom\n\n8. Mai 1981 ändert daran nichts. Bei der gegebenen\nSachlage brauchte das Kammergericht der Beweisanregung nicht vom Amts wegen nachzugehen.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\nSchmidt Laufhütte Dr. Gribbohm\nZschockelt Kutzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-09/3-str-112-82","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-09/3-str-112-82","retrieved":"2026-08-21 23:19:47.446808+00:00"},"card":{"id":"bgh/1982-06-09/3-str-112-82","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"1982-06-09","dockets":["3 StR 112/82"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.06.1982 – 3 StR 112/82","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-09/3-str-112-82","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/244","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"244","label":"§ 244 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:19:47.446808+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}