{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1998-09-09_2_StR_300_98_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1998-09-09","aktenzeichen":"2 StR 300/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n2 StR 300/98 vom\n\n9. September 1998\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Betruges\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdefüh-\n\nrers am 9. September 1998 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Kassel vom\n25. Februar 1998 wird mit der Maßgabe\nals unbegründet verworfen, daß die im\nFall 334 der Anklage verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und\n\nsechs Monaten entfällt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in\n310 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren\nverurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwah-\n\nrung angeordnet.\n\nDie Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechtes rügt, ist im Ergebnis unbegründet\n\nim Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDer Schuldspruch wegen Betruges in 310 Fällen ist\nrechtlich nicht zu beanstanden. Jedoch werden in den Urteilsgründen 311 Fälle aufgeführt und 311 Einzelstrafen\nverhängt. Der Tatrichter hat insoweit übersehen, daß\nFall 334 der Anklage in der Hauptverhandlung gemäß § 154\nAbs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist (vgl. Bl. 3\n\ndes Protokollbandes). Die für diesen Fall verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten hatte da-\n\nher zu entfallen.\n\nDer Senat schließt aus, daß durch diesen Fehler der\n\nRechtsfolgenausspruch im übrigen berührt ist.\n\nJähnke Theune Niemöller\n\nOtten Rothfuß","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-09-09/2-str-300-98","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-09-09/2-str-300-98","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:46.406879+00:00"}}