{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1997-03-05","aktenzeichen":"2 StR 641/96","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\n2 StR 641/96\nAcuwı\n\nvom\n\n5. März 1997\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nDirk Fritz Da , oeboren arı EEE 367\nin wa,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\nvom 5. März 1997, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Jähnke,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nTheune,\nDetter,\nDr. Bode,\nund die Richterin\nDr. Otten\nals beisitzende Richter,\n\nRichter am Amtsgericht el\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte uw\n\nals Urkundsbeantin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft wird\ndas Urteil des Landgerichts Mainz vom 22. Jui 1996 im Strafausspruch mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts\n\nzurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen\nMißbrauchs eines Kindes in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung\nder Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Von weiteren Tatvorwürfen hat es ihn freigesprochen.\n\nDie Staatsanwaltschaft greift mit ihrer Revision den\nStrafausspruch an. Ihr Rechtsmittel hat Erfolg.\n\nDer Angeklagte hat in der Zeit zwischen dem 4. Juli\n1988 und dem 27. Oktober 1991 die zu Beginn des Tatzeitraums\nsechs Jahre und an dessen Ende 10 Jahre alte Zeugin Nadine\nM. in 46 Fällen sexuell mißbraucht. Zunächst streichelte er\nnur die Scheide des Kindes (4 Fälle). Später führte er auch\neinen Finger in die Scheide ein, was dem Kind Schmerzen ver-\n\nursachte (9 Fälle). In der Mehrzahl der Fälle (33) veranlaßte er das Mädchen darüber hinaus, an seinem Glied bis zum\nSamenerguß zu manipulieren.\n\nfügt habe.\n\nAn dieser Begründung ist bereits fehlerhaft, daß die\nfehlende Gewaltanwendung dem Angeklagten strafmildernd zugute gehalten wurde. Wäre der Angeklagte gewaltsam vorgegan-\n\n43\n\nEs hat in den Fällen fünf bis 46 jeweils Einzelstrafen\nverhängt, die bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu\nzehn Jahren nur ein und zwei Monate über der Mindeststrafe\nliegen. An die Begründung einer Strafe sind indessen um SO\nhöhere Anforderungen zu stellen, je mehr sich diese der unteren oder oberen Grenze des anzuwendenden Strafrahmens nähert.\n\nIm vorliegenden Falle, in dem der Angeklagte mehrfach\neine Strafvorschrift verletzt hat, die dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern dient, hätte das\nLandgericht bei der Bemessung der Strafe vor allem erörtern\nmüssen, welche Folgen die Taten des Angeklagten für die psychische, insbesondere die sexuelle Entwicklung des Kindes\nhaben. Diese Erörterung mußte sich dem Landgericht um so\nmehr aufdrängen, als sich aus der im Urteil wiedergegebenen\nBefragung des Kindes in der Hauptverhandlung ergibt, daß das\nMädchen sich in psychotherapeutischer Behandlung befunden\nhat.\n\nDaß die Strafkammer den genannten für die Bewertung der\n‚Schuld des Angeklagten maßgeblichen Umstand nicht erörtert\nhat, stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar (vgl. BGHR\nStGB $S 54 Serienstraftaten 1).\n\nJähnke Theune Detter\n\nBode OÖtten","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-03-05/2-str-641-96","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-03-05/2-str-641-96","retrieved":"2026-08-21 23:23:19.760455+00:00"},"card":{"id":"bgh/1997-03-05/2-str-641-96","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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