{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1983-11-09_2_StR_674_83_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1983-11-09","aktenzeichen":"2 StR 674/83","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 674/83 BESCHLUSS\nGA. 8)\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nPeter Albert 0O EEE aus S ıiih-S tun,\n\ngeboren am WE. EEEEEB 19.6 in wu, zur Zeit in\nUntersuchungshaft,\n\nwegen Förderung der Prostitution u.a.\n\nA\n\n26\n\n#7\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n9. November 1983 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Aachen\nvom 3. Mai 1983\n\nIl.\n\n1.\n\nim Schuldspruch dahin geändert, daß\nder Angeklagte der Förderung sexueller\nHandlungen einer Minderjährigen in\nzwei- Fällen, davon in einem Fall in\nTateinheit mit Förderung der Prostitution schuldig ist,\n\nin den Aussprüchen über die\n\na) für den Vorfall in StB verhängte Einzelstrafe,\n\nb) Gesamtstrafe\n\nmit den jeweiligen Feststellungen\nhierzu aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nH\n\nIII. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Förderung\nder Prostitution in zwei Fällen, jeweils begangen in\nTateinheit mit Förderung sexueller Handlungen eines\nMinderjährigen, unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei\nMonaten verurteilt. M£t seiner Revision beanstandet\ner das Verfahren und rügt Verletzung sachlichen Rechts.\nDas Rechtsmittel ist teilweise begründet.\n\nEntgegen der Ansicht der Strafkammer hat der Angeklagte bei dem Vorfall in StB lediglich die Tatbestände des § 180 Abs. 1 und 2 StGB, nicht auch den des\n§ 180 a Abs. 4 StGB erfüllt. Denn er hat seine Tochter\nnicht erneut der \"Prostitutionsausübung\" zugeführt.\nDieses Merkmal wäre nur dann gegeben, wenn er bei\nder betreffenden Gelegenheit dahin auf sie eingewirkt hätte, daß sie zukünftig wiederholt (zu Erwerbszwecken) sexuelle Handlungen vornehme oder an\nsich vornehmen lasse, also auf eine gewisse Dauer.\nNach den Urteilsfeststellungen handelte es sich aber\num einen \"Einzelfall\", der sich aus einer besonderen\nSituation ergab. Die Verurteilung wegen Förderung der\nProstitution kann deshalb in diesem Fall nicht bestehenbleiben, Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend eingeschränkt, Dies bedingt die Aufhebung\nder für das Geschehen in Ste festgesetzten Einzelstrafe sowie der Gesamtstrafe.\n\n-LhL-Im übrigen ist die Revision jedoch im Sinne\ndes § 349 Abs. 2 StPO unbegründet.\nMüller Meyer Maier\n\nNiemöller Gollwitzer","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-11-09/2-str-674-83","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 180a","ref_norm":"180a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-11-09/2-str-674-83","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:08.415838+00:00"}}