{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1975-10-30_2_StR_589_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1975-10-30","aktenzeichen":"2 StR 589/75","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 589/75 BESCHLUSS\n30 10:15\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Bäcker Robert H GEB, ohne festen Wohnsitz,\n\ngeboren am EEE 1935 in MB. zur Zeit in Unter-\n\nsuchungshaft,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\nDer 2.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Oktober 1975 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Mainz vom 6. Juni 1975 mit den Feststellungen aufgehoben,\n\n1. soweit der Angeklagte wegen schwerer\nBrandstiftung (§ 306 Nr. 2 StGB) verurteilt worden ist,\n\n2. im Ausspruch über die Gesamtstrafe.\n\nIm Umfange der Aufhebung wird die Sache zu\n\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\n\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\n\nStrafkammer des Landgerichts zurlickverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls\nin zwei schweren Fällen, schwerer Brandstiftung und sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen und Beischlaf mit einer Verwandten absteigender Linie zu einer Gesamtstrafe von vier\nJahren verurteilt. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt, soweit er wegen Brandstiftung und wegen\neines Sexualdelikts verurteilt worden ist. Er rügt Verletzung sachlichen Rechts.\n\nd0\n\nSoweit sich das Rechtsmittel gegen die Verurtei-\n\nlung wegen des Sexualdelikts richtet, hat die Nachprü-\n\nfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\nJedoch kann die Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung\n(§ 306 Nr. 2 StGB) keinen Bestand haben. Die Urteilsgründe\nlassen hier jede Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Begehung dieser Tat ausgeschlossen war. Dazu hätte bei dem\nTrunkenheitsgrad des Angeklagten von nahezu 3 %o und seiner\nS. 6 UA erwähnten, zu Enthemmungsreaktionen führenden Alkoholunverträglichkeit besonderer Anlaß bestanden, zumal die\nTat nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als unbedachter\nund sinnloser Exzeß im Zuge eines Familienstreits erscheint\n(BGHSt 1, 384; BGH GA 1955, 269). Für die neue Verhandlung\nund-Entscheidung wird außerdem zu beachten sein, daß schwere Trunkenheit schon die Fähigkeit beeinträchtigen kann,\ndie möglichen Folgen einer Handlung, hier das Übergreifen\ndes Brandes auf das Gebäude nach dem als Selbstzweck vorstellbaren Anzünden von Kleidern und Papier, voll zu über-\n\nschauen. Sollte einer neuerlichen Verurteilung wegen\nBrandstiftung Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) entgegenstehen, wird die Anwendung des § 330 a StGB zu prüfen\nsein.\n\nSchumacher willms Müller\nMeyer Buddenberg","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-10-30/2-str-589-75","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 306","ref_norm":"306","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 330a","ref_norm":"330a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-10-30/2-str-589-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:15.571435+00:00"}}