{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1975-06-11_2_StR_203_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1975-06-11","aktenzeichen":"2 StR 203/75","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 203/75 BESCHLUSS\nNG: FE\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Rentner Johann U EEE» aus SCHE,\ngeboren am EEEEED 1906 in Kam,\n\nwegen versuchten Totschlags\n\n- 2.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n11. Juni 1975 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Schwurgerichts beim Landgericht\nin Trier vom 19. August 1974 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an das\nSchwurgericht zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Schwurgericht hat den Angeklagten wegen versuchten\nTotschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine\nRevision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt,\nhat Erfolg.\n\nDas Schwurgericht lehnt strafbefreienden Rücktritt vom\n- beendeten - Versuch des Totschlags nach § 46 Nr. 2 StGB aF\nmit der Begründung ab, daß die Tat von der verletzten Ehefrau\ndes Angeklagten bereits entdeckt gewesen sei, als dieser den\nZeugen Reh bat, einen Arzt herbeizuholen (UA S. 16). An dieser\nBegründung kann nicht festgehalten werden. Nach dem jetzt geltenden und gemäß § 2 Abs. 3 StGB 1975 anzuwendenden § 24\nAbs. 1 StGB 1975 kommt es nicht mehr auf die Entdeckung der\nTat, sondern allein darauf an, ob der Angeklagte die Vollendung der Tat freiwillig verhindert oder sich doch freiwillig\nund ernsthaft bemüht hat, sie zu verhindern. Die Feststellungen\ndes angefochtenen Urteils ermöglichen keine abschließende Entscheidung dieser Frage. Dies zwingt zur Aufhebung des Urteils\nund Zurückverweisung der Sache an das Schwurgericht.\n\n-3-\n\nIst der Angeklagte mit Rücksicht auf § 24 Abs. 1\nStGB 1975 nicht wegen versuchten Totschlags zu bestrafen,\nso kommt - jedenfalls nach den bisherigen Feststellungen -\nVerurteilung nach den Vorschriften über Körperverletzung\nin Betracht.\n\nWwillms Kirchhof Müller\n\nMeyer Buddenberg","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-06-11/2-str-203-75","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-06-11/2-str-203-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:11.657130+00:00"}}