{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1974-04-19_2_StR_134_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1974-04-19","aktenzeichen":"2 StR 134/74","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 134/74 BESCHLUSS\n19. 4,7%\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Anstreicher Karl-Heinz S EEE zus xD,\ngeboren am EEE 1936 in WEB zur Zeit in Un-\n\ntersuchungshaft,\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 19. April 1974 gemäß § 349 Abs. 2 - 4 StPO\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Köln vom 21. Mai 1973\n\n1. im Schuldspruch dahin geändert, daß\ndie Urkundenfälschung und die Verkehrsunfallflucht nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit (§ 73 StGB) zueinander stehen,\n\n2. im Ausspruch über die gegen ihn wegen\nUrkundenfälschung und Verkehrsunfallflucht festgesetzten Einzelstrafen sowie über die Gesamtstrafe, einschließlich der Anordnung der Sperre nach\n% 42 n StGB, mit den jeweiligen Feststellungen hierzu aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe;z3\n\nDer Angeklagte ist wegen Diebstahls oder Hehlerei\n\nin zwei Fällen, wegen Urkundenfälschung, Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung\nder in einem anderen Verfahren gegen ihn rechtskräftig\nverhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei\nJahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ferner hat\ndie Strafkammer gemäß § 42 n StGB eine lebenslange Sperre\nfestgesetzt.\n\nDie auf Verletzung des sachlichen Rechts gestützte\nRevision des Angeklagten hat nur teilweise Erfolg. Im\nübrigen ist sie offensichtlich unbegründet.\n\nEntgegen der Ansicht des Landgerichts handelt es\nsich bei der Urkundenfälschung und der Verkehrsunfallflucht nicht um eine Mehrheit von Taten. Vielmehr stehen\nsie im Verhältnis der Tateinheit zueinander. Denn mit der\nFlucht in dem von ihm gefahrenen Citroen DS 21 nach dem\nUnfall erfüllte der Angeklagte zugleich den Tatbestand\nder Urkundenfälschung, da diese nicht nur in dem Umwechseln der gültigen Autokennzeichen von dem Citroen ID 19\nauf das erwähnte Fahrzeug, sondern auch in dessen Benutzung\nmit diesen Kennzeichen bestand (vgl. BGHSt 18, 66, 70 £).\nDer Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert. Dies\nbedingt die Aufhebung der für die Urkundenfälschung und\ndie Unfallflucht festgesetzten Einzelstrafen sowie der\n\nGesamtstrafe. Über sie wird - wie auch über die Anord-\n\nnung der Sperre nach § 42 n StGB - neu zu entscheiden\nsein.\nSchumacher willms Kirchhof\n\nBaumgarten Meyer","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-04-19/2-str-134-74","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-04-19/2-str-134-74","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:58.013309+00:00"}}