{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1974-02-01_2_StR_608_73_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1974-02-01","aktenzeichen":"2 StR 608/73","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 608/73 _ BESCHLUSS\nA174\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Zimmermann Johann H EEE zu:\nKO, geboren am ED 1926 in CHE Rumänien,\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Unzucht mit einem Kinde u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 1. Februar 1974 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO\nbeschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Koblenz vom\n31. Juli 1973\n\n1. im Schuldspruch dahin geändert und neu\ngefaßt, daß der Angeklagte des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Beischlaf mit einer Verwandten\nund mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen (Vergehen nach §§ 176 Abs. 1,\n173 Abs. 1, 174 Abs. 1 Nr. 3, 73 StGB\nidF des 4. Strafrechtsreformgesetzes)\nschuldig ist,\n\n2. im Strafausspruch mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nII. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen,\n\nIII. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\naf if\n\nGründe:\n\nDie Revision des Angeklagten führt zur Änderung\ndes Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs,\nweil das inzwischen in Kraft getretene 4, Strafrechtsreformgesetz vom 23. November 1973 die vom Landgericht\nim Urteil - damals zutreffend - angewandten Vorschriften geändert hat. Im übrigen ist die Revision unbegründet.\n\nObwohl der Verstoß gegen § 176 StGB nF nicht mehr\nein Verbrechen, sondern nur noch ein Vergehen ist und\ndieses hier bereits am 29. Januar 1965 beendet wurde,\nist die Strafverfolgung insoweit nicht verjährt (§ 68\nAbs. 4 StGB idF des 4. StrRG). Da in § 174 Abs. 1 Nr. 3\nStGB nF das Alter der mißbrauchten Schutzbefohlenen auf\n18 Jahre herabgesetzt worden ist, wurde dieses Vergehen\nnicht erst am 29. Januar 1972, sondern bereits am 29, Januar 969 beendet, so daß der Schuldumfang etwas geringer\nist als im Urteil angenommen wurde.\n\nDer Senat vermag nicht auszuschließen, daß die\nStrafkamner bei dieser Gesetzeslage auf eine mildere\n' Strafe erkannt haben wiirde. Deshalb war der Strafausspruch\naufzuheben. In der neuen Hauptverhandlung wird die Straf-\n\nkammer zu prüfen haben, ob sich das Vergehen nach § 176\nStGB nF als besonders schwerer Fall i.S. des Abs. 3 dieser\nBestimmung darstellt.\n\nSchumacher Kirchhof Müller\n\nBaumgarten Meyer","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-02-01/2-str-608-73","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-02-01/2-str-608-73","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:53.803245+00:00"}}