{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1969-11-12_2_StR_489_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1969-11-12","aktenzeichen":"2 StR 489/69","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"fd\n\n2080 007\nBUNDESGERICHTSHOF\n2 StR 489/69 BESCHLUSS\n124\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Fußbodenleger Johann Hp au: vu,\ngeboren am EEE 1935 ir xp,\n\nwegen fortgesetzter Unzucht mit einer\nAbhängigen u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. November 1969 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Köln vom 22. Mai 1969\nmit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGrün de:\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einem Kind zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Seine Revision hat mit der Aufklärungsrüge (§ 244\nAbs. 2 StPO) Erfolg.\n\nDer Beschwerdeführer beanstandet, daß die Strafkammer\nzur Frage der Glaubwürdigkeit des zur Tatzeit etwa 11jährigen Kindes Gabriele UÜEB keinen Sachverständigen gehört\nhat. Die Rüge ist begründet. Es lagen Umstände vor, die die\nStrafkammer zur Einholung des von der Revision vermißten\nGutachtens drängten:\n\nAuf S. 2 UA ist ausgeführt, daß sich der Angeklagte\nmit seiner Ehefrau gut verstehe. Hierzu steht in Widerspruch\ndie auf Bl. 7 d.A. festgehaltene, vor der Polizei gemachte\nAussage der Ehefrau, daß sie beabsichtige, sich scheiden zu\n\n[&\n\nlassen. Bestanden oder bestehen in der Tat schwerwiegende\nSpannungen zwischen den Ehegatten, so können sich diese,\n\nje nach den Beziehungen des Kindes zu Mutter oder Stief-\n\nvater, auf die Aussagetüchtigkeit der einzigen Tatzeugin\n\nGabriele ausgewirkt haben.\n\nHinzu kommt, daß, wie aus Bl. 8 R d.A. hervorgeht,\neine Cousine des Mädchens Opfer unzüchtiger Handlungen seines Vaters geworden war. Nach den bisherigen Feststellungen\nkann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, daß sich die\nbeiden Kinder hierüber unterhalten haben. Die Unterhaltung\nwiederum kann Einfluß auf das Verhalten und die Aussage\nGabrieles gehabt haben, um so mehr, als diese möglicherweise unter dem Eindruck der beginnenden Pubertät stand.\n\nBaldus Willms Kirchhof\n\nMüller Baumgarten","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-11-12/2-str-489-69","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-11-12/2-str-489-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:07.924888+00:00"}}