{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1967-09-11_2_StR_373_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1967-09-11","aktenzeichen":"2 StR 373/67","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF 2072 048\n\n2_StR_313/61 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Maschinenschlosser Rainer de la V >\n\naus VD Taunus), geboren am EEEED 1932\nin EEE ,\n\nwegen Unzucht mit Abhängigen.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in\nder Sitzung vom 11. September 1967 gemäß § 349\nAbs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts in Wiesbaden\nvom 22. Februar 1967 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen dreier\nfortgesetzter Fälle der Unzucht mit Abhängigen, jeweils in Tateinheit mit Unzucht mit einer Person unter\n14 Jahren, zu ciner Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.\n\nDie Revision des Angeklagten hat Erfolg.\n\nZwar ist Renate SW darauf hingewiesen worden, daß sie als frühere Ehefrau des Angeklagten die\nAussage nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO verweigern könne.\nZutreffend macht der Beschwerdeführer jedoch geltend,\ndaß Frau SW vor ihrer Beeidigung gemäß § 63 StPO\nüber ihr Recht, auch den Eid zu verweigern, hätte belehrt werden müssen (vgl. BGHSt 4, 217). Das ist nicht\ngeschehen. Auf diesem Fehler kann die Entscheidung pe-SE 215 Beweisgrundlage mit angegeben und bei der\nStrafzumessung besonders angeführt wird.\n\nAußerdem ist dem Urteil nicht zu entinchmen,\nwie viele Einzelakte das Landgericht als Testgestelit ansieht .etwa fünf- bis zehnmal, etwa fünfmal, im Falle Liane ein- oder zweimal). Hat der Angeklagte sich an Liane nur bei einer Gelegenheit vergangen, liegt insoweit möglicherweise keine fortgesetzte Tat sondern nur eine Einzeltat vor.\n\nAuch die Begründung, es seien jeweils drei\nselbständige Handlungen gegeben, da die Handlungsweise des Angeklagten sich gegen drei verschiedene\nPersonen richtete, reicht zur Annahme einer Tatnchrheit nicht aus. Dadurch, daß der Angeklagte mit den\nFingern die äußeren Schamlippen an dem Geschlesntsteil der Tochter Cornelia öffnete, \"so daß diese den\nAnfang des Gliedes bei Volker leicht umschlossen\",\nhat er durch ein und dieselbe Handlung sowohl Cornelia\nwie auch Volker zur Unzucht mißbraucht. Dann aber\nstehen beide fortgesetzten Taten zueinander im Verhältnis der Tateinheit ({BGHSt 6, 81}. Ob das Tun des Angeklagten in den Fällen, in denen er sich an Liane\nvergangen und zugleich Volker mißbraucht hat, auch\neine Handlung darstelit und deshalb Tateinheit zwischen\n\n- 4 -\nallen Taten des Angeklagten gegeben sein könnte,\nist den Feststeliungen nicht klar zu entnehmen.\n\nBaldus Kirchhof Meyer\nMüller Baumgarten","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-09-11/2-str-373-67","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-09-11/2-str-373-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:37.489106+00:00"}}