{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1967-05-18_2_StR_176_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1967-05-18","aktenzeichen":"2 StR 176/67","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF 2080 019\n\nBESCHLUSS\n\nnl\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Bergmann Günter W WB: ohne feste:: Wohnsitz,\n\ngeboren an EEE 3:55 in zelWiestfalen, zur Zeit\n\nin anderer Sache in Sicherungsverwahrung,\n\nwegen fortgesetzten schweren Diebstahls\nim Rückfall u.a»\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in\nder Sitzung vom 18. Mai 1967 gemäß § 349 Abs. 2\nbis 4 StPO beschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts in Köln vom\n8. September 1966, soweit es ihn betrifft,\nmit den Feststellungen aufgehoben\n\nı. im Fall II 2 der Urteilsgründe,\n2. im -Gesamtstrafausspruch.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkwmer des Landgerichts zurückverwiesen>\n\nII. Die weitergehende Revision wird v»rworfen.\n\nGründe:\n\nDe ee ge Er a a\n\n1.) Nach den Feststellungen zu Fall II 2 der\nUrteilsgründe {UA S. 10) brach der Angeklagte gemeinsam mit Manfred und Jürgen H@in zwei fremde Wohnwagen ein und entwendete daraus Lebensmittel, die ausreichten, \"um vier Personen für etwa einen Tag zu ernähren\". Das Landgericht hat ihn deshalb wegen schweren Diebstahls ’§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt.\nEs hat dabei jedoch nicht geprüft, ob sich der Angeklagte nicht lediglich einer Übertretung nach § 370\nAbs. 1 Nr. 5 StGB schuldig gemacht hat. Dies liegt\nhier deshalb nahe, weil die entwendeten Lebensmittel\noffensichtlich zum alsbaldigen Verbrauch durch die\nFamilie des Angeklagten bestimmt waren.\n\nDas Urteil war aus diesem Grunde im Falle II 2\naufzuheben. Bei der neuen Entscheidung bedarf es näherer Feststellungen außer zu Menge und Wert der entwen-\n\n- 3 -\n\ndeten Lebensmittel auch dazu, welche Absichten der Angeklagte bei den Einbrüchen in die beiden Wohnwagen verfolgte. wollte er schlechthin alle ihm wertvoll erschei- -\nnenden Sachen stehlen, fand er aber nur die dann nitgenommenen Lebensmittel vor, so kommt Verurteilung wegen\nversuchten schweren Diebstahls in Tateinheit mit einer\nÜbertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht\n\nvgl. BGH IM § 243 StGB Nr. 2).\n\n2.) Die im Falle II 2 verhängte Einzelstrafe von\nvier Jahren Zuchthaus kann die Höhe der Gesamtstrafe beeinflußt haben. Aus diesem Grunde ist das Urteil auch im\nAusspruch über die Gesamtstrafe aufzuheben. Damit entfällt\nzugleich der Ausspruch über die Anordnung der Sicherungsvervahrung; hierüber ist neu zu entscheiden.\n\nBei der neuen Gesamtstrafenbildung wird zu prüfen\nsein, ob auch die auf S. 9/10 UA mitgeteilte Strafe von\narei Wochen Gefängnis in die Gesamtstrafe einzubeziehen\nist»\n\n3,! Die Überprüfung des Urteils im übrigen läßt\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen.\n\nwillms Kirchhof Meyer\nHenning Müller","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-05-18/2-str-176-67","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-05-18/2-str-176-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:33.990801+00:00"}}