{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1967-03-20_2_StR_96_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1967-03-20","aktenzeichen":"2 StR 96/67","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"2080 040\nBUNDESGERICHTSHOF\n\ns_228_ 2818 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Rolf HB aus KB; üort ge-\n\nboren an 915,\n\nwegen schweren Diebstahls im Rückfall.\n\n- 2.\n\nDer 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in\nder Sitzung vom 20. März 1967 gemäß § 349 Abs. 2 bis\n4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Köln vom 30. September 1966 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten, dessen Zurcchnungsfähigkeit bei Begehung der Tat möglicherweise erheblich vermindert war, wegen schweren Diebstahls in\nRückfall zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.\n\nDie vom Angeklägten gegen das Urteil eingelegte\nRevision ist offensichtlich unbegründet und gemäß\n§ 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen\nden Schuldspruch richtet.\n\nZum Strafausspruch muß sie mit der Sachrüge Erfolg\nhaben. Die Strafhöhe könnte nämlich dadurch zu Ungunsten.\ndes Angeklagten beeinflußt sein, daß die Strafkammer,\nvie nach dem llortlaut der Gründe nicht ausgeschlossen\nwerden kann, ein Jahr Gefängnis als die hier in Betracht kommende Mindeststrafe angesehen hat. Damit hätte\nsie dann außer acht gelassen, daß sich bei Anwendung\nder §§ 51 Abs. 2, 44 Abs. 3 StGB auf den Mindestbetrag\n\n- 3 -\n\nder Regelstrafe des § 244 StGB cine Mindeststrafe von\nnur neun Monaten Gefängnis errechnet und daß auch die\nbei Zubilligung mildernder Umstände nach § 244 Abs. 2\nStGB in Betracht kommende Mindeststrafe zusätzlich\nnach § 44 Abs. 3 StGB gemindert werden könnte, so daß\ndie im vorliegenden Fall denkbare niedrigste Strafe\nnur drei Monate Gefängnis betrüge (vgl. BGHSt 16, 360,\n363). Das wird das Landgericht nunmehr zu beachten\nhaben. Auch die Rückfallvoraussetzungen werden erneut\nfestzustellen sein.\n\nBaldus willms Meyer\n\nMüller Baumgarten","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-03-20/2-str-96-67","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-03-20/2-str-96-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:32.400470+00:00"}}