{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1965-10-20_2_StR_288_65_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1965-10-20","aktenzeichen":"2 StR 288/65","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"2805 063\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2 51 298/6 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden kaufmännischen Angestellten Walther ? EEw u\n\nRW Oäw., geboren an 1919 in u] zur -\n\nZeit ‚in Vntersuchungshaft,\nwegen fortgesetater Untreue u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts in der Sitzung vom 20. Oktober 1965\n‚gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1.) Auf die Nevision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Darmstadt vom 12. April 1965\nnit den. Festaetellungen aufgehoben, soweit er wegen\nfortgesetzten Betruges verurteilt worden ist,\n| ferner. im Gesamtetrafausspruch.\n\nIn diesem Umfange wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über ‘die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkanner des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\n2.) Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nm\n\nGrün de\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Untreue und wegen fortgesetzten Betruges zu einer\nGesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis\nund zu einer Geldstrafe von 50 DM verurteilt.\n\n. Seine Revision ist begründet; soweit er wegen\nfortgesetzten Betruges verurteilt worden ist. Die Strafkammer sieht den Tatbestand des Betruges nur darin, daB\nder Angeklagte. ‚Frau I zur. Bezahlung bereits bestehender Schulden zwei angeblich ‚gedeckte Schecks anbot und\nsie: ‚diese entgegenfahn. Damit. ist jedoch ein Vermögensschaden. im Sinne des § 263 StGB nicht dargetan. Die Ent-\n\ngegennahme der nicht. gedeckten Schecks für bereits. be- .\nstehende Forderungen allein hatte ‚noch nicht zur Folge,\ndef Frau E wirtschaftlich schlechter gestellt wurde\n(vgl: ‚BOHSt. 1, 262, 64). Bine Schlechterstellung und\n\n. damit ein Vermögensschaden körnte. ZWar dadurch herbeige-\n\n‚ führt worden sein, daß Frau Se ine Ansprüche nicht\nmehr oder nur schwerer. durchsetzen - ‚Konnte, weil.sie wegen.\n\nder Entgegennähis der. Schecks zunächst weitere Maßnahmen 2\n\nzur Durchsetzung ihrer Forderung unterließ, oder. auch\ndadurch, ‚daß sie ‚nunmehr dem Angeklagten ohne. sofortige\n\nFAR\nDee\n\nBezahlung weitere: Lebensmittel. ‚oder. Lottöscheine ‚aushän- ”\n\ndigte. Insoweit ‚fehlt e8 jedoch an entsprechenden. Best-\n‚stellungen. Demnach ‚war das Urteil im Palle ‚des: Betruges\nund in Gesamtetrafausspruch aufzuheben. _\n\n„ut Im übrigen jet die Revision offensichtlich unbeerindet. DaB die, Verurteilung wegen Betruges sich auf\n\nBe\n\n-3-\n\ndie Strafe für die Untreue ausgewirkt hat, ist nach dem\nUrteilszusammenhang ausgeschlossen.\n\n\" Baldus Scharpenseel Kirchhof\n\nat\n\nMeyer 000.0. Hennink\n\nm\nie.\n‘\nu he n\n. & ’\nKi Kr\nn .\nun\n\nein. er","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1965-10-20/2-str-288-65","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1965-10-20/2-str-288-65","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:13.292473+00:00"}}