{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1964-07-07_2_StR_568_64_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1964-07-07","aktenzeichen":"2 StR 568/64","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n2_StR_568/64 URTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kellner Karl-Heinz EP :u:s ED:\ndort geboren am EEE 1957, zur zcit in Untersuchungshaft,\n\nwegen versuchten schweren Dicbstahls im Rückfall.\n\nu\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in\n\nder Sitzung vom 3.\nhaben:\n\nBundesrichter\n\nBundesrichter\nBundesrichter\nBundesrichter\nBundesrichter\n\nFebruar 1965, an der teilgenommen\n\nDr. Dotterweich\nals Vorsitzender,\n\nScharpenseel\n\nKirchhof\n\nMeyer\n\nHenning\n\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanvalt ge\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschuft,\n\nJustizangestelltur nm»\n\nfür Recht erkannt:\n\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nAuf dic Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Frankfurt am Main vom 7. Juli\n1964 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDice Sache wird zur neuen Verhandlung und Ent-\n\nscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels,\n\nan das Landgericht zurückverwicesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\n—— ner nu u mn at en nn m\n\nDice Strafkammer hat den Angeklagten wegen versuchten\nschweren Diebstahls im Rückfall zu einem Jahr und neun\nMonaten Zuchthaus verurteilt; sie hat ihm die bürgerlichen\nEhrenrechte auf zwei Jahre aberkannt und Diebeswerkzeug\neingezogen. Die Revision des Angeklagten hat Erfolg.\n\nDer Angeklagte beanstandet, daß ihm kein Pflichtverteidiger beigeoränet worden sei, obwohl er dies rechtzeitig beantragt habe.\n\nZwar trifft es nicht zu, daß er während des Verfahrens einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Nach § 140\nAbs. 2 StPO hätte ihm aber auch ohne Antrag wegen der\nSchwere der Tat von Auts wegen ein Pflichtverteidiger beigegeben werden müssen. Der Revisionsbegründungsschrift ist\n\nauch insoweit eine Rüge zu =ntuehmen.\n\nDie Tat, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde, wog\nschwer. Er ist bereits viermal wegen Diebstahls bestraft,\ndarunter dreimal wegen schweren Diebstahls, zuletzt wezen\nschweren Diebstahls im Rückfall zu zwei Jahren drei Monaten\nZuchthaus. Auch diesmal hatte er mit einer Zuchthausstrafe\n\nzu rechnen.\nIm übrigen sei noch folgendes bemerkt:\n\nDer Angeklagte hatte sich bis zur Hauptverhandlung\nlänger als drei Monate in Haft befunden. Er hättc deshalb\naußer bei der Zustellung der Anklageschrift nochmals nach\nAblauf der drei Monate alsbald auf sein Recht, auch nach\n§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO die Bestellung eines Verteidigers\n\nzu beantragen, hingewiesen werden müssen, vgl. BGHSt 1,\n302; 1; 381, 382.\n\nDa dic Hauptverhandlung ohne Verteidiger stattfand,\nist der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO\ngegeben, vgl. BGHSt 15, 306.\n\nAuf die Sachrüge braucht daher nicht eingegangen zu\n\nverdens\n\nDotterweich Scharpenseel Kirchhof\n\nMeyer Henning","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-07-07/2-str-568-64","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 140","ref_norm":"140","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-07-07/2-str-568-64","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:54.177656+00:00"}}