{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1957-01-16_2_StR_590_56_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1957-01-16","aktenzeichen":"2 StR 590/56","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"2_StE. 593076\n\n2661 070\n\nIm Namen des volkes\n\nIn der IStrafsa:he\n\ngegen\n\nden Lendwirt Heinrich SS\n\ngeboren an m : 3.9 in cm:\n\nwegen Unzucht mit Kindern UV.\n\naus EB\n\nhat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshsfs in der\nSitzung vom 16. Januar 1957, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr. Baldus\nais Vorsitzender,\n\nBundesrichter Prof, Dr. Busch\nBundesrichter Dr, Dotterweich\nBundesrichter Dr. Schalscha\nBundesrichter Dr. Menges\n\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt\n\nals sarnalt U ED henannaltachatt,\n\nJustizangestellter\nals Urkundsbe\n\nfür Recht erkannt:\n\nur der Geschäftsstelle,\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts in Limburg/Lahn vom 16. Oktober 1956\n\nmit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Land-\n\ngericht zurückverwiesen,\n\nVon Rechts wegen\n\n19\n\nDer Ange':lagte iet wegen eines Verbrechens nach\n§ 176 Abe I Nr 3 StGB in Tateinheit mit Verbrechen nach\n§ 175 a Nr 3 StGB, in einem weiteren Falle wegen einss\nVerbrechens nach § 175 a Nr 3 StGB und sodann in vier Fäl\nlen wegen Vergshens nach § 175 StGB zu einer Gesamtstrefe\nvon einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt wcor--\nden !\n\nSeine Revision rügt die Verletzung sachlichen kechtiso\nSie muß Erfolg haben,\n\nNach den Feststellungen leidet der Angeklagte an beginnender Cerebralsklerose, welche eine sogenannte Alteredemen» ausgelöst und zur Folge hat, daß er seine Handlungen nur noch in vermindertem Maße zu kontrollieren vermag.\nTas Urteli sprioht sich indessen nicht darüber aus, ob\nauf Grund dieses Krankheitsbefundes bei dem Angeklagten\ndie Voraussetzungen des § 5]. Abs 1. oder Abs 2 StGB jeweils\nzur Tatzelt vorgelegen haben oder ob eine erhebliche Verminderung seiner Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 5i .\nAbs 2 StGB zur Zeit der Begehung der Straftaten zu vernei.-\nnen ist, Diese Feststellung kann indessen bei der erwähnten\nErkrankung nicht entbehrt werden ıvg! RGSt 7%, 121’. Ob und\nin welchem Maß der Angeklagte zur Zelt der Tat in seiner Zu. .\nrechnungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen ist. muß also auf Ba\nGrund des vom Sachverständigen vorgetragenen Krankheitebefun.-\ndes erörtert und entschieden werden (vgl BGHSt 7. 238); Denn\nsachlichrechtlich ist die Prüfung des § 5i. StGB und die Mit--\nteilung des Ergebnisses dieser Prüfung für den Angeklagten\nin den Urteilsgründen immer dann getcten. wenn der Sachverhalt\nhierzu Anlaß gibt. Tas ist hier verabsäumt worden. Deshalt\nmuß das Urteil aufgehoben werden.\n\nLER Bi\n\nDur»n dio ncuc Hauptverharälung erhäl; die Strafkammer\nGelegsnhei;. sich mit dem sonstigen Vorbrinzen der Kewisi.n.\nsoweit es rechtlich bedeutsam ist, auseinanderzuzsetzsäa, in®.\nbesendere wit der Fage der Verführung nach $ ı:: a Nr 5 stuB\nvgl RGSS 79. 199°.\n\nBaldus Busch . Dre Dotterweich\nDr. Sobalscha Menges","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-01-16/2-str-590-56","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 175","ref_norm":"175","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-01-16/2-str-590-56","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:13:42.533818+00:00"}}