{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-2_NA_1956-03-06_2_StR_464_55_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1956-03-06","aktenzeichen":"2 StR 464/55","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"2_StR 464/55 2243 054 ..\n\nTn nanen des volkese\n\nIn dez Sicherwuigsverfahren\ngegen\n\nden Schäfer Georg N up aus VE, geboren am\n(EEE 1925 in VD. zur Zeit vorläufig unter-\n\ngebracht,\nwegen Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt\n\nhat der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 6. März 1956, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Dr Baldus\nals Vorsitzender.\nBundesrichter Werner\nBundesrickter Maaß\nBundesrichter Dr. Schalscha\n“ Bundesrichter Hoepner\nals beisitzende Richter,\nCberstaatsanwalt EB in der Verhandlung,\nOberstaatsanwalt Dr. hei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellter m\nals Urkunäsbsamter der Geschäftsstelle,\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision des Beschuldigten gegen das Urteil\ndes Landgerichts in Trier vom 9. November 1955\nwird verworfen.\n\nEr hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nVon Rechts wegen\n\n>\n\nGründe:\n\nDie Straikammer hat die Unterbringung des schwachsintigen Beschuldigten in einer lieil- oder Pflegeanstalt\nangeordnet. Die Revision des Beschuldigten rügt Verletzung\ndes Verfairens- und des sachlichen Rechts; sie führt nicht\nzum Erfolg.\n\ni. Die verfahrensrechtliche Rüge entspricht nicht der\nVorschrift des § 344 Abs 2 Satz 2 StPO.\n\n2. Die auf Crund der Sachrüge vorgenommene allgemeine hachprüfung ergibt keine zur Aufhebung des Urteils führende Rechtsfenler.auch in den beiden Fällen Stil) ist dem Urteil hinreichend deutlich zu entnehmen, daß sich der Beschuldigte\n\nder von ihn angewandten Gewalt, also der Tatsache bewußt geworden ist, einem ernstlichen Widerstand zu begegnen. Das gilt\nerst recht bei den Angriffen gegen die ihm als Schulmädchen\nbekannt gewesene 11jährige Marlene Mb und gegen die im\nWald fiberfallene, ihm völlig fremde Margarete SB. Ov\nin den beiden P&llen Stil und in Falle Sl auch\n\nder äußere Tatbestand eines Verbrechens nach § 176 Abs 1 Nr 1\nStGB vorlag, kann dahingestellt bleiben (vgl BGEHSt 1, 154).\nDer äußere Tatbestand der versuchten Notzucht lag jedenfalls\nvor. Das Landgericht hat auch ohne Rechtsfehler festgestellt,\ndeß bei dem Grade des Schwachsinns und der Art der Taten die\nWiederholung ähnlicher Angriffe und damit eine Gefährdung\n\nder öffentlichen Sicherheit von dem Beschulöigten zu befürchten ist, die nur durch die Unterbringung in einer Heilcder Pflegeanstalt verhindert werden kann. Seine an epileptischen Anfällen leidende Ehefrau ist nicht geeignet, ihn\n\nin hinreichender Weise zu Überwachen; auch sonstige wirk-\n\nsame Jberwachungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.\n\nFe Zr 2\n\nf)|\n\nDie Reviaion Ist daher zu verwerfen.\n\nBaldus Werner MsaR\nDr. Schalscha Hoepner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1956-03-06/2-str-464-55","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1956-03-06/2-str-464-55","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:13:22.285341+00:00"}}