{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1999-12-15_1_StR_614_99_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1999-12-15","aktenzeichen":"1 StR 614/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n15. Dezember 1999\nin der Strafsache\n\n1 StR 614/99\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 1999 be-\n\nschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nKempten vom 20. Juli 1999 wird als unbegründet verworfen, da\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwen-\n\ndigen Auslagen zu tragen.\n\nDie Rüge, das Landgericht habe in Abwesenheit des Angeklagten\nüber die Vereidigung und Entlassung der Zeugin J.\n\nentschieden, greift nicht durch. Die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin fand in Anwesenheit des Angeklagten statt; er\nstimmte der Entlassung zu. Daß er nicht anwesend war, als der\n\nVorsitzende die Entlassung verfügte, ist ohne Bedeutung. Soweit\n\nder Angeklagte bei der Erörterung einer möglichen Vereidigung\nder Zeugin abwesend war, kann das Urteil auf dem Mangel nicht\nberuhen, denn eine Vereidigung kam, da die Zeugin das\n16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, keinesfalls in Betracht\n(8 60 Nr. 1 StPO).\n\nSchäfer Maul Wahl\n\nBoetticher Schluckebier","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-12-15/1-str-614-99","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-12-15/1-str-614-99","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:24:11.294599+00:00"}}