{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1999-10-26_1_StR_328_99_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1999-10-26","aktenzeichen":"1 StR 328/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n26. Oktober 1999\n\n1 StR 328/99\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchter Strafvereitelung u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 1999 beschlos-\n\nsen:\n\n1. Auf Antrag des Generalbundesanwalts wird das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, soweit der Angeklagte wegen Vortäuschens einer Straftat in Tateinheit mit falscher Verdächtigung sowie wegen Anstiftung zum Vortäuschen\neiner Straftat in Tateinheit mit Anstiftung zu falscher Verdächtigung (beide Fälle in Abschnitt II 2 der Urteilsgründe abgehandelt) verurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse die\nKosten des Verfahrens und die dem Angeklagten enstandenen\n\nnotwendigen Auslagen.\n\n2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11. Januar 1999 wird, soweit es ihn betrifft, mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte der versuchten Strafvereitelung sowie des unerlaubten Erwerbs von\n\nBetäubungsmitteln in 14 Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1. Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vom\n21. September 1999 stellt der Senat die in Abschnitt II 2 der Urteilsgründe abgehandelten Fälle, bezüglich derer die Strafkammer auch die Subsidiaritätsklausel des § 145d Abs. 1 StGB übersehen hat, aus den im Schreiben des Senats an die Verfahrensbeteiligten vom 2. September 1999 dargelegten Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig ein.\n\n2. Von der durch die vorläufige Einstellung des Verfahrens gebotenen\nÄnderung des Schuldspruchs (§ 349 Abs. 4 StPO) abgesehen, hat die aufgrund der Revisionsrechtfertigung gebotene Überprüfung des Urteils keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Insoweit nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbun-\n\ndesanwalts in seinem Antrag vom 21. Juli 1999 Bezug.\n\n3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann\ndie Gesamtstrafe nach Wegfall eines kleinen Teils von Einzelstrafen bestehen\nbleiben, wenn sie sich nach Sachlage, insbesondere aus Zahl und Höhe der\nübrigen Einzelstrafen, ohne weiteres rechtfertigt (vgl. nur BGH wistra 1999, 28,\n\n29 m.w.Nachw.). So verhält es sich hier. Der Gesamtfreiheitsstrafe von einem\n\nJahr liegen neben den für die vorläufig eingestellten Fälle verhängten Einzelstrafen von jeweils 90 Tagessätzen eine Einsatzstrafe von neun Monaten sowie\n\n14 Einzelstrafen von jeweils 30 Tagessätzen zugrunde.\nMaul Granderath Brüning\n\nWahl Schomburg","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-10-26/1-str-328-99","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 145d","ref_norm":"145d","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-10-26/1-str-328-99","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:24:08.802404+00:00"}}