{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1999-01-14_1_StR_655_98_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1999-01-14","aktenzeichen":"1 StR 655/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n14. Januar 1999\n\n1 StR 655/98\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 1999\nbeschlossen:\n\nDie Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts\nWürzburg vom 9. Juli 1998 wird als unzulässig verworfen (§ 349\nAbs. 1 StPO).\n\nDie Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem\nAngeklagten durch ihr Rechtsmittel entstandenen notwendigen\nAuslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines\nKindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen in fünfzehn\nFällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung\nder Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen wendet sich die\n\nRevision der Nebenklägerin. Sie ist unzulässig.\n\nDie Nebenklägerin erhebt zwar Verfahrensrügen und die Sachrüge und begehrt mit ihrem Revisionsamtrag die Aufhebung des gesamten Urteils. Die Revisionsbegründung läßt aber keinen Zweifel daran, daß es ihr allein um die Verurteilung des Angeklagten zu einer höheren Freiheitsstrafe geht. Nach § 400 Abs. 1\nStPO kann jedoch ein Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, daß ei-\n\nne andere Rechtsfolge verhängt wird. Es bedarf eines Revisionsamtrags oder einer\n\nRevisionsbegründung, mit der der Nebenkläger ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl.\nBGHR StPO 8 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; BGH, Beschluß vom 12. März 1997\n— 1 StR 42/97 m.w.Nachw.).\n\nSchäfer Maul Granderath\n\nBrüning Boetticher","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-01-14/1-str-655-98","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1999-01-14/1-str-655-98","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:52.071848+00:00"}}