{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1996-12-17_1_StR_695_96_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1996-12-17","aktenzeichen":"1 StR 695/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Add\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n1 StR_695/96\n\nBay ! ı vom\n\n17. Dezember 1996\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\naus NEM, geboren am EEE 1972\n\nIlyas\n\nd __\nin KEEP (Türkei),\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nSEEN\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 17. Dezember 1996 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO\n\neinstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Bayreuth vom 19. Juli\n1996 im Schuldspruch dahin geändert, daß der\nAngeklagte anstelle unerlaubten Erwerbs von\nBetäubungsmitteln in zwei Fällen und deren\nunerlaubter Abgabe in fünf Fällen (II 1.\n\nAbs. 1 und 2 der Urteilsgründe) verurteilt\nwird wegen unerlaubten Handeltreibens mit\nBetäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in\neinem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem\n\nErwerb von Betäubungsmitteln.\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines\n\nRechtsmittels zu tragen.\nGründe:\n\nDie zweimalige Beschaffung von Heroin und dessen (teilweise) Weitergabe an die heroinsüchtige Zeugin Reichel bei\nfünf Gelegenheiten (nur) gegen Gewährung von Geschlechtsverkehr erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen. Denn Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG umfaßt je-\n\ndes eigennützige Bemühen, das auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet ist. Eigennutz ist gegeben, wenn sich der\nLieferant das Heroin durch sexuelle Leistungen einer heroinsüchtigen Frau bezahlen läßt (BGH NStZ 1982, 519; st.\nRspr.). Zum Handeltreiben als einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit gehören sowohl der Erwerb von Betäubungsmitteln als auch alle Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe\nRauschgift betreffen (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29\n\nAbs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; st. Rspr.).\n\nInfolgedessen ist der Angeklagte wegen der auf zwei\nRauschgiftmengen bezogenen Erwerbs- und Abgabevorgänge wegen\nHandeltreibens in zwei Fällen zu verurteilen. Da der Angeklagte in einem der beiden Fälle auch Kokain zum Eigenverbrauch erworben hat, handelt es sich in diesem Fall zugleich\n- in Tateinheit mit Handeltreiben - um unerlaubten Erwerb\n\nvon Betäubungsmitteln.\n\n§ 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen. Der Angeklagte hätte sich hiergegen nicht wirksamer als\n\ngeschehen verteidigen können.\n\nDie zwei Einzelstrafen für den Erwerb von Betäubungsmitteln bleiben als Strafen für das auf diese Rauschgiftmengen bezogene Handeltreiben in zwei Fällen bestehen. Die fünf\nEinzelgeldstrafen für die unerlaubte Abgabe von Betäubungs-\n\nALL\n\nmitteln entfallen. Der Senat schließt aus, daß das Landgericht bei zutreffender Beurteilung der Konkurrenzfrage auf\neine andere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt haben würde.\n\nSchäfer Maul Granderath\n\nBrüning Landau","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-12-17/1-str-695-96","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-12-17/1-str-695-96","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:16.155615+00:00"}}