{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1996-07-23_1_StR_316_96_NA_NA_a","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1996-07-23","aktenzeichen":"1 StR 316/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n1 StR 316/96\n\nJAum Ar vom\n\n23. Juli 1996\n\nin der Strafsache\n\n*\n\ngegen\n\nDragoslav MED zu: EEE. geboren am\nGEEEEEEDB :>55 in <@B (Serbien).\n\nwegen gewerbsmäßiger Hehlerei u. a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\n\nam 23. Juli 1996 - zu Nr. 2 einstimmig - beschlossen:\n\n1. Auf Antrag des Generalbundesanwalts wird\ndas Verfahren wegen versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld in zwei Fällen (B\nIV Nr. 1 und 2 der Urteilsgründe) vorläufig eingestellt. Insoweit fallen der\nStaatskasse deren Auslagen und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zur Last.\n\n2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom\n21. Dezember 1995 wird mit der Maßgabe als\nunbegründet verworfen, daß die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld in zwei\nFällen (B IV Nr. 1 und 2 der Urteilsgründe) entfällt.\n\n3. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten\nseines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\nAuf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat das\n\nVerfahren wegen versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld\nin zwei Fällen gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Damit\n\nentfällt die Verurteilung des Angeklagten in den Fällen B IV\nNr. 1 und 2 der Urteilsgründe zu Einzelstrafen von sechs Mo-\n\nnaten und von acht Monaten Freiheitsstrafe.\n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund\nder Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil\ndes Angeklagten ergeben (S 349 Abs. 2 Stpo). Im Fall BIl\nder Urteilsgründe liegt Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) bereits\ndeshalb vor, weil, wie die Feststellungen ergeben, der Angeklagte sich den gestohlenen Pkw mindestens einen Tag vor\nÜbergabe an \"A@@\" in Bereicherungsabsicht verschafft hatte.\nEs bedarf deshalb nicht der Entscheidung der vom Landgericht\nerörterten Frage, ob lediglich ein Versuch des Absetzens\nvorliegt, weil das Fahrzeug in die Hände der Polizei gelangte.\n\nDer Wegfall der genannten Einzelstrafen berührt den\nAusspruch über die Gesamtstrafe von sechs Jahren Freiheitsstrafe nicht. Diese Strafen gehören zu den niedrigsten Einzelstrafen und fallen bei der Vielzahl der Taten sowie der\nHöhe und der Summe der verbleibenden 16 Einzelstrafen nicht\nins Gewicht; sie haben auch keine Rolle bei der Festsetzung\n\nder Gesamtstrafe gespielt. Der Senat kann deshalb ausschließen, daß das Landgericht ohne Verhängung dieser beiden Ein-\n\nzelstrafen auf eine niedrigere als die verhängte Gesamtstrafe erkannt hätte.\n\nMaul Granderath Brüning\n\nWahl Gerhardt","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-07-23/1-str-316-96","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 259","ref_norm":"259","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-07-23/1-str-316-96","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:10.009859+00:00"}}