{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1989-11-07_1_StR_572_89_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1989-11-07","aktenzeichen":"1 StR 572/89","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 572/89 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nOtto Hans Karl D EEE zu: Du Teporen am\nGER 1925 in zei,\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nwIII\n\nN\n\\\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 7. November 1989 gemäß $S 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Konstanz\nvom 27. Juni 1989 mit den Feststellungen\naufgehoben\n\na) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte\nim Fall II 2 d wegen gefährlicher\nKörperverletzung verurteilt wurde,\n\nb) im Rechtsfolgenausspruch.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts\n\nzurückverwiesen.\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\nGründe:\n1. Die Feststellungen zu II 2 d tragen nicht die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht\n\nteilt lediglich mit, der Angeklagte habe den um den Hals\nliegenden Schal zugezogen, indem er dessen Enden \"um einander\n\ndrehte\". Dadurch habe die Geschädigte Verletzungen am Hals\nerlitten. Es bleibt bereits offen, von welcher Tatbestandsalternative des § 223 a StGB das Landgericht ausgegangen ist.\nEntweder mußte dargestellt werden, ob und warum der Schal in\ndiesem konkreten Fall nach seiner objektiven Beschaffenheit\nund der Art seiner Benutzung zu einem \"gefährlichen Werkzeug\"\ngemacht worden ist (vgl. BGHSt 3, 105, 109). Andererseits\nhängt die Beurteilung, ob das Zuziehen des Schals geeignet\nwar, das Leben der Zeugin zu gefährden (BGHSt 36, 1, 9),\nwesentlich wiederum von der Beschaffenheit des Schals, von\nder Stärke und Dauer des Zuziehens und insbesondere von der\nArt der dadurch verursachten Beeinträchtigung oder Verletzung\n(Atemnot, Drosselspuren, Stauungsblutungen o.ä.) ab. Ohne\nsolche Feststellungen kann nicht beurteilt werden, wie\ngefährlich oder gefährdend die Tathandlung des Angeklagten\nwar. Auch konnte auf die Erörterung des subjektiven Tat-\n\nbestandes nicht ohne weiteres verzichtet werden.\n\nDie Überprüfung des Urteils hat zum Schuldspruch keinen\n\nweiteren Rechtsfehler ergeben.\n\n2. Die Strafe muß im Ganzen neu zugemessen werden. Die\nVerurteilung zu II 2 d ist aufgehoben. Für die Vergewaltigung\nmit sexueller Nötigung (II 2 a) hat das Landgericht keine\nEinzelstrafe festgesetzt. Da alle Taten in engem Zusammenhang\n\nBZ\n\nstehen, ist nicht ausgeschlossen, daß die Höhe der zu II 2a\nund d erwogenen bzw. verhängten Einzelstrafen auch die Be-\n\nmessung der übrigen Strafen beeinflußt hat.\n\nSchauenburg Ulsamer Maul\n\nGranderath Brüning","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-11-07/1-str-572-89-2","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-11-07/1-str-572-89-2","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:44.511868+00:00"}}