{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1989-07-06_1_StR_169_89_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1989-07-06","aktenzeichen":"1 StR 169/89","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n1 StR_169/89\n\n6.389\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nl. den Kaufmann Gustav JS aus Ts ng.\ngeboren am Ei 195 in vom (CssR),\n\n2. die Kinderpflegerin Brigitte I WE - : EEE\ngeborene EM aus TEEEEEEEEB- MER, geboren am\nEEE 1950 in ro,\n\nwegen versuchten Betruges\n\nwII\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts am 6. Juli 1989 gemäß § 349 Abs. 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revisionen der Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Ulm vom\n\n22. Dezember 1988 mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten der\nRechtsmittel, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nSoweit das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, die Angeklagten hätten versucht, den Leiter der Hypothekarabteilung der Fa. C@B/Schweiz im Sinne von §§ 263, 22 StGB zu\ntäuschen, zeigt das Urteil in objektiver wie in subjektiver\nHinsicht keinen Rechtsfehler auf; die Bedenken des Generalbundesanwalts teilt der Senat nicht.\n\nZur Aufhebung nötigt dagegen die Behandlung der Frage\ndes Vermögensschadens. Das Landgericht schildert zwar verschiedentlich, ohne daß insoweit Fehler ersichtlich wären,\ndie sehr schlechte finanzielle Lage der Angeklagten. Es\nbeschäftigt sich aber nicht mit der Einlassung der Angeklagten, durch die zu erzielenden Mieteinnahmen hätten die Prämien der Lebensversicherung bezahlt, mit dieser wiederum\n\nhätte der aufgenommene Kredit abgelöst werden sollen (UA\n\nS. 25, 27). Ob das objektiv (im Vergleich der Prämien zu den\nNettomieteinnahmen) überhaupt möglich gewesen wäre und ob\ndie Angeklagten subjektiv hiervon ausgingen oder - umgekehrt - mit dem Mißlingen eines solchen Vorhabens rechneten\nund auch dies in Kauf nahmen, erörtert das Landgericht\nnicht, Näheres über die Lebensversicherung und über die Vermietbarkeit des in Frage stehenden Hauses teilt es nicht\nmit. Vieles spricht zwar dafür, daß in Anbetracht der gesamten Umstände auch ein solches Konzept nicht aufgehen und den\nAngeklagten dies nicht verborgen geblieben sein konnte, doch\nkann das Revisionsgericht dies nicht abschließend beurteilen. Die allgemeine Feststellung des Landgerichts, die Angeklagten seien sich bewußt gewesen, daß die Fa. CP in der\nHöhe geschädigt werden würde, in der dingliche Sicherheit\nnicht zu erreichen war (UA S. 41), reicht jedenfalls nicht\n\naus.\n\nSchauenburg RiBGH Dr. Maul ist in Foth\nUrlaub und kann daher\nnicht unterschreiben.\n\nSchauenburg\nGranderath Brüning","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-07-06/1-str-169-89","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 22","ref_norm":"22","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-07-06/1-str-169-89","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:37.737253+00:00"}}