{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1989-05-23_1_StR_197_89_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1989-05-23","aktenzeichen":"1 StR 197/89","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 stR 1 97 /89 BESCHLUSS i\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nIbrahim T EEE aus Ma, geboren am @. uns EN\nin KU /S EEE (Türkei),\n\nwegen räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n23. Mai 1989 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts München I vom\n7. Dezember 1988 mit den Feststellungen\n\naufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts\n\nzurückverwiesen.\nGründe:\n\nWer erpresserisch einen bestimmten Geldbetrag fordert,\nwill in der Regel zugleich auch zur Leistung einer geringeren\nSumme nötigen, so daß, wenn der Genötigte eine solche geringere Summe hergibt, vollendete Erpressung vorliegt (RG\nGA 58, 186; RGSt 33, 78). Dies kann dann anders ein, wenn\nder Nötigende von vornherein fest entschlossen ist, nicht\nweniger als das Geforderte anzunehmen, einen angebotenen\ngeringeren Betrag dagegen sogleich zurückzuweisen. In solchem\nFall stellt die unter dem Druck der Nötigung vorgenommene\nHandlung nicht ein weniger, sondern etwas anderes dar als\ndas, was der Täter erreichen wollte. Weil also der erstrebte\nErfolg nicht eingetreten ist, liegt nur versuchte Erpressung\nvor (RG aaO; BGH, Urt. vom 25. Januar 1977 - 1 StR 805/76;\nBGH MDR 1982, 280 bei Holtz).\n\nIm vorliegenden Fall warf der Angeklagte die ihm\nzunächst übergebenen 500 DM sogleich zu Boden und nahm\nauch die von dem Beärohten auf den Tisch geworfenen „\nweiteren 200 DM nicht an; seine ursprünglich mit 1.000 DM\nbezifferte Forderung erhöhte er auf 3.000 DM. Letzteres\nkönnte zwar darauf hindeuten, daß der Angeklagte sich auf\neine bestimmte Mindestsumme nicht festgelegt hatte, sondern\n\"so viel wie möglich\" wollte. Dagegen könnte aber sprechen,\ndaß der Angeklagte auch anschließend, als die zu nötigenden\nPersonen die Örtlichkeit hatten verlassen können, die insgesamt 700 DM nicht an sich nahm. Es ist nicht auszuschließen,\ndaß der Angeklagte an diesem Tag deutlich machen wollte, Beträge in der genannten Größenordnung - wie er sie schon bis\ndahin ab und zu erhalten hatte - kämen jetzt keinesfalls mehr\nin Betracht, er bestehe jetzt auf Summen, die der ursprünglich\n\ngeforderten Gewinnbeteiligung von 20 % entsprächen.\n\nDas Landgericht hat sich mit diesen Fragen nicht\nhinreichend befaßt; die Sache bedarf neuer Verhandlung.\n\n[2\n\nVors. Richter am BGH\nDr. Schauenburg kann\nwegen Urlaubsabwesenheit nicht unterschreiben.\n\nKuhn Kuhn ‚Maul\n\nFoth Granderath","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-05-23/1-str-197-89","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-05-23/1-str-197-89","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:36.178648+00:00"}}